Liebe Kolleg:innen,
verschiedene Studien (1., 2., 3.) belegen, dass das dauerhafte Nutzen von Tablets ein Gesundheitsrisiko darstellt. Nicht ohne Grund verbietet die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] langes Arbeiten mit ihnen (Hervorhebung durch GPR):
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen […]
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
Die Schulbeschäftigten mindestens darüber zu informieren, darum hat der GPR die BSB u.a. im Dienststellengespräch am 30.05.23 gebeten. Die BSB hat sich geweigert.
Der Gesamtpersonalrat ist nicht gewillt, die ca. 25.000 an Schulen Beschäftigten und über 200.000 Schüler:innen ungeschützt in Unkenntnis zu lassen.
Daher informiert der GPR hiermit über die Gefahren von langer Nutzung der Tablets sowie die Rechte der Beschäftigten.
Leider liegt keine Definition für „langes Nutzen“ vor. Das bestätigte auch das Amt für Arbeitsschutz auf Nachfrage gegenüber dem GPR. Im Internet findet man an mehreren Stellen die ungefähre Schätzung von zwei Stunden. Das Amt für Arbeitsschutz sagt zu Recht dazu, dass das von der Tätigkeit abhängig ist. Das ist auch nachvollziehbar. Zwei Stunden in einer bequemen Position auf dem Sofa einen Film zu schauen ist nicht vergleichbar mit zwei Stunden über das Tablet gebeugt einen Text einzutippen (schon gar nicht in einer großen Exceltabelle, die auf dem Bildschirm nur teilweise zu sehen ist).
Dem GPR war von Beginn der Verhandlungen in 2021 an klar, dass die Tablets nur für ganz bestimmte Tätigkeiten genutzt werden können, ohne dass die Nutzung gesundheitsschädigend ist. Und mit dieser Problematik hat der GPR die BSB konfrontiert. Der erste Vorschlag der BSB ging von Videokonferenzen (es war ja Pandemie!) über E-Mails bis Unterrichtsvorbereitung. Wieder einmal musste es ganz schnell gehen – sinnvoll zu Zeiten des Distanzunterrichts, der sich rasant entwickelnden Digitalisierung und der damit verbundenen Herausforderungen an Schulen. Grundsätzlich begrüßt der GPR das Bereitstellen digitaler Endgeräte durch die BSB, welches das bisherige Nutzen privater Geräte ersetzt. Durch Tablets aber wird das ohne Bereitstellung weiterer Peripheriegeräte (Monitor, externe Tastatur, etc.) nicht gewährleistet.
Vor der Einführung von Arbeitsmitteln ist aber der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchzuführen. Der GPR stimmte unter den oben genannten Umständen der Einführung nur unter der Bedingung zu, dass parallel zum Bestellprozess eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und eine Prozessvereinbarung geschlossen werde. Die Prozessvereinbarung wurde beschlossen. Die Verhandlungen zur Gefährdungsbeurteilung dauern inzwischen mehr als zwei Jahre und der Prozess ist im April 2023 zum Erliegen gekommen. Gründe hierfür sind die oben genannte fehlende Bereitschaft der BSB die Schulen über die Arbeitsstättenverordnung zu informieren („nur kurzes Arbeiten“) und im Fragebogen der Gefährdungsbeurteilung mit den Geräten auszuführende Tätigkeiten aufzulisten und entsprechend zu evaluieren. Am 30.05.23 signalisierte die BSB im Dienststellengespräch ihre Bereitschaft einen Termin zu setzen, um die Verhandlungen voran zu treiben. Am 17.11.23 wurde diese Bereitschaft gegenüber dem GPR sogar vom Senator persönlich zugesichert. Ein Terminvorschlag ist beim GPR bis heute nicht eingegangen…
Dem GPR ist bewusst, dass die BSB viele Millionen in die Tablets investiert hat und noch mehr investieren muss (Erneuerung der Bestände). Der GPR ist auch der Meinung, dass die großen Investitionen der BSB in Infrastruktur zur Digitalisierung wenig Sinn ergeben, wenn es in Schulen keine Endgeräte gibt, um diese zu benutzen. Es ist einfach nicht tragbar, dass Millionen ausgegeben werden ohne dass diese zu einer verbindlichen Nutzung führen. Dass Digitalität nicht nur Zukunft, sondern schon Teil unseres Alltags ist und dass diese Bestandteil des Bildungsauftrags von Schule ist, stellt der GPR sicherlich nicht in Frage. Auf Kosten der Gesundheit durch Sparen an geeigneten End- bzw. zusätzlichen Peripheriegeräten jedoch darf dies nicht geschehen!
Der GPR hat daher durch die Prozessvereinbarung sichergestellt, dass den Beschäftigten „keine Vorgaben gemacht [werden können], welche Tätigkeiten in welchem Umfang und in welcher Art verbindlich mit den neuen IT Endgeräten digital auszuführen sind“ (S. 3). Daher ist momentan das pädagogische Personal nicht dazu verpflichtet, das Tablet zu nutzen.
Im Rahmen von Pilotprojekten oder auch Duldung der Schulen nutzen jedoch Schüler:innen häufig Tablets – meistens ohne dass über (mögliche) gesundheitliche Folgen nachgedacht wird. Schüler:innen aber werden vom GPR nicht vertreten und man kann hier nur an die Fürsorge der Schulen appellieren.
Der GPR wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Digitalisierungsvorhaben zu einem sowohl didaktischen als auch gesundheitlich guten Erfolg führt.