Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 2 – Muster-Corona-Hygieneplan

Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Mitbestimmung bei Hygieneplänen an Schule
  • Dienstbefreiungen für die Wahrnehmungen ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • Risikogruppen
  • Dienst- und Aufsichtspläne
  • Unterricht/Pausen und Wege
  • Verwaltungsangestellte (VA)
  • Ausblick: Psychische Belastung durch Corona minimieren

Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 1 – Initiativ-Anträge des GPRs

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Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Initiativantrag zum Personaleinsatz
  • Initiativantrag des Gesamtpersonalrats zur Arbeitssicherheit in der Betreuung und im Unterricht in den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf

Sonderinfo Nr. 2 – Coronavirus

Der Gesamtpersonalrat berät nach wie vor schulische Personalräte und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr, führt regelmäßig Gespräche mit der Amtsleitung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Der GPR begleitet alle personalrätlich relevanten The-men kritisch-konstruktiv, um Handlungssicherheit in den Schulen im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle zu schaffen. Neben vielen Fragen, die der GPR vor allem in Bezug auf die Notbetreuung, den Datenschutz, die Funktionsweise der bestehenden Iuk-Verfahren und der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Digitalisierungsverfahren und Tools klären konnte, sind auch weiterführende Initiativanträge zum Arbeits-und Gesundheitsschutz an die BSB gestellt worden.

Download: SonderInfo Nr. 2 und  Anlage Zuvex

Themen des Sonderinfos Nr. 2 – Coronavirus:

  • Notbetreuung
  • Initiativanträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrechte und Datenschutz in der der Digitalisierung
  • Eduport
  • ZUVEX-ACCOUNTS für alle Schulpersonalräte freigeschaltet
  • Situation der Verwaltungsangestellten (VAen) an Schulen
  • Prüfungen und Gesundheitsschutz