Archiv der Kategorie: Sonderinfo

Sonderinformationen GBU Endgeräte

Liebe Kolleg:innen,
verschiedene Studien (1., 2., 3.) belegen, dass das dauerhafte Nutzen von Tablets ein Gesundheitsrisiko darstellt. Nicht ohne Grund verbietet die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] langes Arbeiten mit ihnen (Hervorhebung durch GPR):
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen […]
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
Die Schulbeschäftigten mindestens darüber zu informieren, darum hat der GPR die BSB u.a. im Dienststellengespräch am 30.05.23 gebeten. Die BSB hat sich geweigert.
Der Gesamtpersonalrat ist nicht gewillt, die ca. 25.000 an Schulen Beschäftigten und über 200.000 Schüler:innen ungeschützt in Unkenntnis zu lassen.
Daher informiert der GPR hiermit über die Gefahren von langer Nutzung der Tablets sowie die Rechte der Beschäftigten.
Leider liegt keine Definition für „langes Nutzen“ vor. Das bestätigte auch das Amt für Arbeitsschutz auf Nachfrage gegenüber dem GPR. Im Internet findet man an mehreren Stellen die ungefähre Schätzung von zwei Stunden. Das Amt für Arbeitsschutz sagt zu Recht dazu, dass das von der Tätigkeit abhängig ist. Das ist auch nachvollziehbar. Zwei Stunden in einer bequemen Position auf dem Sofa einen Film zu schauen ist nicht vergleichbar mit zwei Stunden über das Tablet gebeugt einen Text einzutippen (schon gar nicht in einer großen Exceltabelle, die auf dem Bildschirm nur teilweise zu sehen ist).
Dem GPR war von Beginn der Verhandlungen in 2021 an klar, dass die Tablets nur für ganz bestimmte Tätigkeiten genutzt werden können, ohne dass die Nutzung gesundheitsschädigend ist. Und mit dieser Problematik hat der GPR die BSB konfrontiert. Der erste Vorschlag der BSB ging von Videokonferenzen (es war ja Pandemie!) über E-Mails bis Unterrichtsvorbereitung. Wieder einmal musste es ganz schnell gehen – sinnvoll zu Zeiten des Distanzunterrichts, der sich rasant entwickelnden Digitalisierung und der damit verbundenen Herausforderungen an Schulen. Grundsätzlich begrüßt der GPR das Bereitstellen digitaler Endgeräte durch die BSB, welches das bisherige Nutzen privater Geräte ersetzt. Durch Tablets aber wird das ohne Bereitstellung weiterer Peripheriegeräte (Monitor, externe Tastatur, etc.) nicht gewährleistet.
Vor der Einführung von Arbeitsmitteln ist aber der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchzuführen. Der GPR stimmte unter den oben genannten Umständen der Einführung nur unter der Bedingung zu, dass parallel zum Bestellprozess eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und eine Prozessvereinbarung geschlossen werde. Die Prozessvereinbarung wurde beschlossen. Die Verhandlungen zur Gefährdungsbeurteilung dauern inzwischen mehr als zwei Jahre und der Prozess ist im April 2023 zum Erliegen gekommen. Gründe hierfür sind die oben genannte fehlende Bereitschaft der BSB die Schulen über die Arbeitsstättenverordnung zu informieren („nur kurzes Arbeiten“) und im Fragebogen der Gefährdungsbeurteilung mit den Geräten auszuführende Tätigkeiten aufzulisten und entsprechend zu evaluieren. Am 30.05.23 signalisierte die BSB im Dienststellengespräch ihre Bereitschaft einen Termin zu setzen, um die Verhandlungen voran zu treiben. Am 17.11.23 wurde diese Bereitschaft gegenüber dem GPR sogar vom Senator persönlich zugesichert. Ein Terminvorschlag ist beim GPR bis heute nicht eingegangen…
Dem GPR ist bewusst, dass die BSB viele Millionen in die Tablets investiert hat und noch mehr investieren muss (Erneuerung der Bestände). Der GPR ist auch der Meinung, dass die großen Investitionen der BSB in Infrastruktur zur Digitalisierung wenig Sinn ergeben, wenn es in Schulen keine Endgeräte gibt, um diese zu benutzen. Es ist einfach nicht tragbar, dass Millionen ausgegeben werden ohne dass diese zu einer verbindlichen Nutzung führen. Dass Digitalität nicht nur Zukunft, sondern schon Teil unseres Alltags ist und dass diese Bestandteil des Bildungsauftrags von Schule ist, stellt der GPR sicherlich nicht in Frage. Auf Kosten der Gesundheit durch Sparen an geeigneten End- bzw. zusätzlichen Peripheriegeräten jedoch darf dies nicht geschehen!
Der GPR hat daher durch die Prozessvereinbarung sichergestellt, dass den Beschäftigten „keine Vorgaben gemacht [werden können], welche Tätigkeiten in welchem Umfang und in welcher Art verbindlich mit den neuen IT Endgeräten digital auszuführen sind“ (S. 3). Daher ist momentan das pädagogische Personal nicht dazu verpflichtet, das Tablet zu nutzen.
Im Rahmen von Pilotprojekten oder auch Duldung der Schulen nutzen jedoch Schüler:innen häufig Tablets – meistens ohne dass über (mögliche) gesundheitliche Folgen nachgedacht wird. Schüler:innen aber werden vom GPR nicht vertreten und man kann hier nur an die Fürsorge der Schulen appellieren.
Der GPR wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Digitalisierungsvorhaben zu einem sowohl didaktischen als auch gesundheitlich guten Erfolg führt.

Hier gibt es die PDF-Version dieser Sonderinformation

Sonderinformation Alternsgerechtes Arbeiten

Liebe Kolleg*innen,

die Behörde für Schule und Berufsbildung hat mit ihrem Schreiben im August 2022 Regelungen des B-Briefes zum alternsgerechten Arbeiten vom 24.09.2012, in dem der damalige Amtsleiter Norbert Rosenboom anerkannt hatte, dass davon ausgegangen werden kann, „dass ab dem 55. Lebensjahr besondere Fürsorge geboten ist“, zurückgenommen. Sonderinformation Alternsgerechtes Arbeiten weiterlesen

SonderInfo Nr. 7 Gesundheit unter Coronabedingungen

Liebe Kolleg*innen an den Schulen,

wir wünschen euch ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr und hoffen, dass ihr in der unterrichtsfreien Zeit abschalten konntet von den Anstrengungen, die die gegenwärtige Situation in den Schulen uns allen abverlangt. Kurz nach Weihnachten erreichten uns Nachrichten, die wir uns anders gewünscht, aber lange er-wartet haben: „Einzelne Person löste Masseninfektion an Hamburger Schule aus“ titelte der Tagesspiegel aus Berlin am 28. Dezember. Auch lokale Medien berichteten über die mutmaßlich von der Schulbehörde zurückgehaltene Studie zum Infektionsgeschehen an der Heinrich-Hertz-Schule. Erst die Berufung auf das Transparenzgesetz führte zur Veröffentlichung der Studie – allerdings nicht durch die Schulbehörde.

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Sonderinfo Nr.6 Schutz, Abstand, Kohorte, MNS, BSB-Regelungen

Das Schuljahr 2020/21 beginnt mit einem Paradigmenwechsel in der Coronapandemie-Beschulung. Während vor den Ferien die Risikoabwägung zugunsten des Infektionsschutzes ausfiel, liegt die Priorität der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nun auf der Erteilung von Regelunterricht nach Stundenplan. Diese Entscheidung mag auf einer Neubewertung des Ansteckungsrisikos beruhen, wie ein Abgleich mit der neuen Gefährdungsbeurteilungscheckliste Corona vermuten lässt, oder gesamtgesellschaftlichen Abwägungen geschuldet sein. In jedem Fall gab es keine Gefährdungsbeurteilungen und die Schulen stehen weiterhin vor vielen alten und auch neuen Fragen….weiterlesen/Download

Inhalt

  • Initiativen zwischen Schutz und Umsetzbarkeit / Verhältnismäßigkeit
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder Sinn der Masken
  • Abstands- und Kontaktregelungen für Beschäftigte oder Kohorten möglich und notwendig?
  • Sicherstellung der Abstandsregeln
  • Beschäftigte mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko (inkl. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen, Schwangere und Stillende)
  • Umgang mit Symptomen oder wann sind die drei Frei-Testungen sinnvoll?
  • Raumhygiene – Raumkonzepte
  • Raumhygiene – Lüftung der schulischen Räumlichkeiten
  • Private Endgeräte und zusätzliche Arbeitszeit
  • Psychische Belastung
  • Hochsommerliche Raumtemperaturen – was ist den Beschäftigten und Schüler*innen zuzumuten?

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Sonderinfo Nr. 5 Lernferien, Mitbestimmungsrechte, Diverses

Dies ist zunächst das letzte Sonderinfo des GPR vor den Sommerferien. Eine besondere, sehr herausfordernde Zeit liegt hinter – aber eben auch noch vor uns allen! Daher ist dieses Sonderinfo in seinen Inhalten sehr divers und zudem an alle Beschäftigten gerichtet.

Bitte verteilt es tatkräftig und weist auch auf die vergangenen (sowie zukünftigen) GRP-Infos hin!

Der GPR freut sich, dass die Schulpersonalräte sogenannte ZUVEX-Zugänge einrichten konnten. Diese sollten auch in Zukunft weiter genutzt werden, denn die zahlreichen und vielfältigen Informationen und Neuerungen der Behörde sind hierüber schnell einsehbar. Zudem ist auch der Kontakt zum GPR datenschutzkonform möglich. Viele Beschäftigte haben in der vergangenen Zeit den Kontakt zum GPR gesucht um Rat oder Informationen zu erhalten – oder auch, um über die Situation vor Ort an den Schulen oder im Homeoffice zu informieren!

Hierfür möchte sich das Gremium herzlich bedanken und alle ermuntern, dies auch weiterhin zu tun!

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Inhalt:

  • Minusstunden durch Schulschließungen sind unzulässig
  • Der GPR rät Urlaub einzureichen!
  • PTF und Lernferien in den Sommerferien
  • Lernferieneinsatz von Beschäftigten: Freiwilligkeit oberstes Gebot!
  • Anordnung von Mehrarbeit in jedem Fall mitbestimmungspflichtig!
  • LehrArbzVO in Zeiten von Corona: Übertrag von geplanter Mehrarbeit gilt!
  • Gesundheit – Neues zu den Initiativanträgen des GPR
  • Fortbildungen
  • Sabbatjahrregelung
  • Alle Jahre wieder: Präsenztage
  • Umfrage BSB zu Präsenz- und Fernunterricht
  • Informationen der Schwerbehindertenvertretung

 

Sonderinfo Nr.4 Arbeitszeit

Eine besondere Zeit fordert einen besonderen Einsatz. Dessen sind wir uns alle mehr als bewusst, wenn wir den Blick auf die systemrelevanten Berufe richten. Doch was bedeutet das für Lehrkräfte, die mit der Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO) einem detaillierten Planungsmodell unterliegen, welches in dieser besonderen Zeit durch das Nebeneinander von Notbetreuung, Fern- und Präsenzunterricht außer Kraft gesetzt scheint?

Die Behörde wird nicht müde zu betonen, dass Lehrkräfte zurzeit einen gesicherten Arbeitsplatz haben, und dankbar dafür sein sollten. Muss man hier und da einfach mal ein Auge zudrücken?

Der GPR hält dagegen, dass gerade jetzt Regelungen einzuhalten sind, um weiterhin die besonderen Herausforderungen des Nebeneinanders der neuen Unterrichtsformen – mit den fortlaufend bestehenden und teilweise sogar zeitlich und inhaltlich ausgeweiteten Aufgaben – in einem gesunden Maß leisten zu können. Es braucht kurzfristig Antworten auf wesentliche Fragen, z.B.: Wie wird die intensive Kommunikation im Fernunterricht im Fachfaktor berücksichtigt? Wie verrechnet sich das Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht in halbierten Lerngruppen? Wie können Teilzeitkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitszeit auch wirklich auskömmlich zu nutzen und nicht in Gefahr laufen, sich selbst auszubeuten (oder sogar ausgebeutet zu werden)? Denn über allem steht noch deutlicher als zu normalen LehrArbzVO-Zeiten das Dilemma von Profession und Auskömmlichkeit.

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Inhalt

  • Informationen zu den aktuellen Initiativanträgen des GPR zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Lehrkräfte: Wie umgehen mit F-, A- und U-Zeiten?!
  • Fortbildung
  • Prüfungszeit/Abitur
  • Ruhezeiten auch im Fernunterricht einhalten
  • Dienst- und Aufsichtspläne
  • PTF: Wie umgehen mit B-, K- und VN-Zeiten?!
  • Honorarkräfte/VOrM
  • Schulpersonalräte: Dienstbefreiungen für die Wahrnehmungen von Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • Ausblick

 

Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 2 – Muster-Corona-Hygieneplan

Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Mitbestimmung bei Hygieneplänen an Schule
  • Dienstbefreiungen für die Wahrnehmungen ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • Risikogruppen
  • Dienst- und Aufsichtspläne
  • Unterricht/Pausen und Wege
  • Verwaltungsangestellte (VA)
  • Ausblick: Psychische Belastung durch Corona minimieren

Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 1 – Initiativ-Anträge des GPRs

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Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Initiativantrag zum Personaleinsatz
  • Initiativantrag des Gesamtpersonalrats zur Arbeitssicherheit in der Betreuung und im Unterricht in den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf

Sonderinfo Nr. 2 – Coronavirus

Der Gesamtpersonalrat berät nach wie vor schulische Personalräte und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr, führt regelmäßig Gespräche mit der Amtsleitung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Der GPR begleitet alle personalrätlich relevanten The-men kritisch-konstruktiv, um Handlungssicherheit in den Schulen im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle zu schaffen. Neben vielen Fragen, die der GPR vor allem in Bezug auf die Notbetreuung, den Datenschutz, die Funktionsweise der bestehenden Iuk-Verfahren und der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Digitalisierungsverfahren und Tools klären konnte, sind auch weiterführende Initiativanträge zum Arbeits-und Gesundheitsschutz an die BSB gestellt worden.

Download: SonderInfo Nr. 2 und  Anlage Zuvex

Themen des Sonderinfos Nr. 2 – Coronavirus:

  • Notbetreuung
  • Initiativanträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrechte und Datenschutz in der der Digitalisierung
  • Eduport
  • ZUVEX-ACCOUNTS für alle Schulpersonalräte freigeschaltet
  • Situation der Verwaltungsangestellten (VAen) an Schulen
  • Prüfungen und Gesundheitsschutz