Archiv der Kategorie: Aktuell

Sonderinformationen GBU Endgeräte

Liebe Kolleg:innen,
verschiedene Studien (1., 2., 3.) belegen, dass das dauerhafte Nutzen von Tablets ein Gesundheitsrisiko darstellt. Nicht ohne Grund verbietet die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] langes Arbeiten mit ihnen (Hervorhebung durch GPR):
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen […]
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
Die Schulbeschäftigten mindestens darüber zu informieren, darum hat der GPR die BSB u.a. im Dienststellengespräch am 30.05.23 gebeten. Die BSB hat sich geweigert.
Der Gesamtpersonalrat ist nicht gewillt, die ca. 25.000 an Schulen Beschäftigten und über 200.000 Schüler:innen ungeschützt in Unkenntnis zu lassen.
Daher informiert der GPR hiermit über die Gefahren von langer Nutzung der Tablets sowie die Rechte der Beschäftigten.
Leider liegt keine Definition für „langes Nutzen“ vor. Das bestätigte auch das Amt für Arbeitsschutz auf Nachfrage gegenüber dem GPR. Im Internet findet man an mehreren Stellen die ungefähre Schätzung von zwei Stunden. Das Amt für Arbeitsschutz sagt zu Recht dazu, dass das von der Tätigkeit abhängig ist. Das ist auch nachvollziehbar. Zwei Stunden in einer bequemen Position auf dem Sofa einen Film zu schauen ist nicht vergleichbar mit zwei Stunden über das Tablet gebeugt einen Text einzutippen (schon gar nicht in einer großen Exceltabelle, die auf dem Bildschirm nur teilweise zu sehen ist).
Dem GPR war von Beginn der Verhandlungen in 2021 an klar, dass die Tablets nur für ganz bestimmte Tätigkeiten genutzt werden können, ohne dass die Nutzung gesundheitsschädigend ist. Und mit dieser Problematik hat der GPR die BSB konfrontiert. Der erste Vorschlag der BSB ging von Videokonferenzen (es war ja Pandemie!) über E-Mails bis Unterrichtsvorbereitung. Wieder einmal musste es ganz schnell gehen – sinnvoll zu Zeiten des Distanzunterrichts, der sich rasant entwickelnden Digitalisierung und der damit verbundenen Herausforderungen an Schulen. Grundsätzlich begrüßt der GPR das Bereitstellen digitaler Endgeräte durch die BSB, welches das bisherige Nutzen privater Geräte ersetzt. Durch Tablets aber wird das ohne Bereitstellung weiterer Peripheriegeräte (Monitor, externe Tastatur, etc.) nicht gewährleistet.
Vor der Einführung von Arbeitsmitteln ist aber der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchzuführen. Der GPR stimmte unter den oben genannten Umständen der Einführung nur unter der Bedingung zu, dass parallel zum Bestellprozess eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und eine Prozessvereinbarung geschlossen werde. Die Prozessvereinbarung wurde beschlossen. Die Verhandlungen zur Gefährdungsbeurteilung dauern inzwischen mehr als zwei Jahre und der Prozess ist im April 2023 zum Erliegen gekommen. Gründe hierfür sind die oben genannte fehlende Bereitschaft der BSB die Schulen über die Arbeitsstättenverordnung zu informieren („nur kurzes Arbeiten“) und im Fragebogen der Gefährdungsbeurteilung mit den Geräten auszuführende Tätigkeiten aufzulisten und entsprechend zu evaluieren. Am 30.05.23 signalisierte die BSB im Dienststellengespräch ihre Bereitschaft einen Termin zu setzen, um die Verhandlungen voran zu treiben. Am 17.11.23 wurde diese Bereitschaft gegenüber dem GPR sogar vom Senator persönlich zugesichert. Ein Terminvorschlag ist beim GPR bis heute nicht eingegangen…
Dem GPR ist bewusst, dass die BSB viele Millionen in die Tablets investiert hat und noch mehr investieren muss (Erneuerung der Bestände). Der GPR ist auch der Meinung, dass die großen Investitionen der BSB in Infrastruktur zur Digitalisierung wenig Sinn ergeben, wenn es in Schulen keine Endgeräte gibt, um diese zu benutzen. Es ist einfach nicht tragbar, dass Millionen ausgegeben werden ohne dass diese zu einer verbindlichen Nutzung führen. Dass Digitalität nicht nur Zukunft, sondern schon Teil unseres Alltags ist und dass diese Bestandteil des Bildungsauftrags von Schule ist, stellt der GPR sicherlich nicht in Frage. Auf Kosten der Gesundheit durch Sparen an geeigneten End- bzw. zusätzlichen Peripheriegeräten jedoch darf dies nicht geschehen!
Der GPR hat daher durch die Prozessvereinbarung sichergestellt, dass den Beschäftigten „keine Vorgaben gemacht [werden können], welche Tätigkeiten in welchem Umfang und in welcher Art verbindlich mit den neuen IT Endgeräten digital auszuführen sind“ (S. 3). Daher ist momentan das pädagogische Personal nicht dazu verpflichtet, das Tablet zu nutzen.
Im Rahmen von Pilotprojekten oder auch Duldung der Schulen nutzen jedoch Schüler:innen häufig Tablets – meistens ohne dass über (mögliche) gesundheitliche Folgen nachgedacht wird. Schüler:innen aber werden vom GPR nicht vertreten und man kann hier nur an die Fürsorge der Schulen appellieren.
Der GPR wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Digitalisierungsvorhaben zu einem sowohl didaktischen als auch gesundheitlich guten Erfolg führt.

Hier gibt es die PDF-Version dieser Sonderinformation

GPR-Info Nr. 2 – Juli 2023

Liebe Kolleg:innen,

mit dem Erscheinen dieses GPR–Infos liegt ein
sehr arbeitsintensives Schulhalbjahr hinter uns
allen. Von Seiten der BSB gab es im abgelaufenen
Schuljahr mehrere Maßnahmen, die zu einer
weiteren Arbeitsverdichtung geführt haben: Rücknahme von Regeln zum alternsgerechten Arbeiten,
Einführung der neuen Bildungspläne und Änderungen der Vertretungspraxis. Statt nach dem
Ende der—für alle Beteiligten—sehr belastenden
Corona–Pandemie Druck aus dem Kessel zu
nehmen, wurde das Feuer somit weiter geschürt.
Angesichts des schon jetzt gravierenden und stetig
wachsenden Fachkräftemangels an den Hamburger
Schulen steht zu erwarten, dass uns weiter unruhige und ungemütliche Zeiten an den Schulen
bevorstehen. Der GPR wie auch die schulischen
Personalräte und alle Beschäftigten tun sicher gut
daran, sich dafür zu wappnen.

In diesem GPR–Info möchten wir euch wie bisher
in regelmäßigen Abständen über unsere Arbeit
sowie über aktuelle Entwicklungen in der BSB
informieren und euch hilfreiche Informationen
und Tipps zur Wahrnehmung eurer Interessen zur
Verfügung stellen.

Den Anfang macht in dieser Ausgabe ein Artikel
anlässlich des 20–jährigen Bestehens der Lehrkräfte–Arbeitszeit–Verordnung (LehrArbzVO).
Außerdem haben wir für euch Artikel u. a. aus
den Themengebieten Arbeitszeit, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Digitales und Personal
zusammengestellt.

Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und
eine erholsame unterrichtsfreie Zeit!

Euer GPR

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GPR-Info Nr. 1 – Dezember 2022

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat für das Personal an staatlichen Schulen Hamburg wird, wie schulischen Personalräte (SPR) auch, alle vier Jahre neu gewählt. Wie ihr wisst, fand die letzte Wahl Ende des vergangenen Schuljahres statt. Nach wie vor sollen über das GPR-Info in regelmäßigen Abständen Sachinformationen aus dem Gesamtpersonalrat an die breite Öffentlichkeit der schulischen Kollegien gelangen.

Das GPR-Info soll zukünftig neben diesen Sachinformationen zu einzelnen Themen immer wieder auch kleine Einblicke in unsere alltägliche Arbeit bieten. Den Anfang macht in dieser Ausgabe ein Artikel über den Ablauf der Beratung der schulischen Personalräte durch die einzelnen Arbeitsgruppen im Gesamtpersonalrat. Außerdem haben wir für euch Artikel aus den Bereichen Personalvertretungspraxis, Pädagogisch-Therapeutisches Fachpersonal (PTF), Digitalisierung, Gesundheit und den neuen Bildungsplanentwürfen zusammengestellt.
Wir wünschen euch viel Spaß bei der Lektüre, eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes und gesundes Jahr 2023

Euer GPR

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Sonderinformation Alternsgerechtes Arbeiten

Liebe Kolleg*innen,

die Behörde für Schule und Berufsbildung hat mit ihrem Schreiben im August 2022 Regelungen des B-Briefes zum alternsgerechten Arbeiten vom 24.09.2012, in dem der damalige Amtsleiter Norbert Rosenboom anerkannt hatte, dass davon ausgegangen werden kann, „dass ab dem 55. Lebensjahr besondere Fürsorge geboten ist“, zurückgenommen. Sonderinformation Alternsgerechtes Arbeiten weiterlesen

Prozessvereinbarung IServ

Das Umfeld zur Nutzung von IT durch Beschäftigte, insbesondere durch Lehrkräfte an Schulen und in anderen Organisationseinheiten der Dienststelle hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die Dynamik dieser Weiterentwicklung hat sich nach dem Eintritt der sogenannten Corona Krise und in deren Folge der Einführung des Distanz- und Wechselunterrichts beschleunigt und verstärkt.

Dienststelle und Personalrat sind sich dieser Weiterentwicklung bewusst und wollen gemeinsam auf diese Weiterentwicklung reagieren. IServ wird an mehr als 159 staatlichen Schulen bereits genutzt und weitere Schulen sind an der Nutzung interessiert. IServ ist eine IT Lösung für Schulen, die eine Vielzahl von Funktionen erfüllt, darunter Kommunikation, Ablage, Organisation, Steuerung von Infrastruktur und Gerätemanagement. IServ umfasst ferner ein Modul für Videokonferenzen auf der Basis von Big Blue Button. Der GPR vertritt auf der Basis dieser Nutzungszahlen und der Kommunikation durch die Dienststelle die Auffassung, dass für IServ eine schulübergreifende Dienstvereinbarung mitbestimmungsrechtlich notwendig und praktisch sinnvoll ist.

Nach Sicht der Dienststelle erfolgen die Einführung und Nutzung durch die Schulen derzeit auf Grundlage einer schulindividuellen Entscheidung.

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Prozessvereinbarung über die Pilotierung der HIBB-Kompetenzraster

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung haben Schulleitungen die Aufgabe, gezielt Lehrerinnen und Lehrer zu fördern, die sich für Leitungsaufgaben interessieren.

Zur Unterstützung eines transparenten und vergleichbaren Verfahrens zur Potentialanalyse von Führungsnachwuchs- und Führungskräften wurden HIBB-Kompetenzen beschrieben und auf dieser Basis Kompetenzraster entwickelt. Die Dienststelle führt zum Zweck der Erprobung dieser Kompetenzraster im Anschluss an einen Pretest nun die Pilotierung durch. Bei den teilnehmenden Schulen wird vor der Teilnahme die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfte geklärt und der Schulpersonalrat eingebunden.

Die Dienststelle verfolgt das Ziel, nach der Pilotierung einen Prozess der Personalentwicklung und Nachfolgeplanung für die HIBB-Schulen zu erarbeiten und zu implementieren. Dazu wird zu gegebener Zeit eine Dienstvereinbarung abgeschlossen.

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GPR-Info Nr. 6 – Februar 2022

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen euch einen guten Start ins zweite Halbjahr.
Im vorliegenden GPR-Info möchten wir euch mit aktuellen Informationen aus der BSB versorgen und über weitere Themen informieren, die uns in der letzten Zeit beschäftigt haben. Nach wie vor stehen durch die anhaltende Pandemie die Themen Gesundheitsschutz und Digitalisierung im Fokus unserer Arbeit.
Immer wieder erreichen uns aber auch Anfragen aus einzelnen Schulen, die wir in der Behörde adressieren und aus denen teilweise neue Arbeitsfelder entstehen. Mehr dazu lest ihr in den Artikeln über die Rosenboom-Briefe und zur Einsicht in die F-Zeitenlisten
und Stammdatenblätter. Wichtige Informationen zur Anerkennung von Berufserfahrung bei Neueinstellung von pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal (PTF) wie Verwaltungsangestellten sowie möglichen Schwierigkeiten bei einem Wechsel der Stelle von
der S- in die E-Tabelle findet ihr in den entsprechenden Artikeln. Und nicht zuletzt steht die Wahl der Schulpersonalräte und ebenso die des Gesamtpersonalrats vor der Tür. Auch dazu findet ihr aktuelle Hinweise in diesem Info. Wir hoffen, dass ihr an euren Schulen alle gut aufgestellt seid für die Wahl und genügend Personen habt, um die schulischen Personalräte zu besetzen und auch eventuelle Ausfälle mit Ersatzmitgliedern nachbesetzen könnt. Der Gesamtpersonalrat ist auf eine starke Basis an den Schulen angewiesen. Nicht selten sind es eure Impulse, die für ordentlich Bewegung in der Behörde und schließlich auch in den Schulen sorgen und positive Veränderungen herbeiführen! Bleibt aktiv und wendet euch gerne jederzeit an den Gesamtpersonalrat, wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung benötigt.
Herzliche Grüße aus der Hamburger Straße schickt
euer Gesamtpersonalrat

Inhalt:

  • Einleitung
  • Personalratswahlen im Mai 2022
  • Personalratsarbeit ist bezahlte Arbeit
  • Dienstgeräte an den Schulen
  • GPR nimmt an „Lenkungsgruppe Digitalpakt“ teil
  • Verhandlungen zu IServ
  • Informationen zum Stand der Verhandlungen LMS
  • Pilotierung und Einführung von DiViS an den
  • Beruflichen Schulen
  • Identity- und Access Management (IAM) geplant
  • Verantwortungsdiffusion und Bauchgefühl vs. Recht und Arbeitsschutz in der BSB
  • Förderliche Zeiten – Anerkennung von Berufserfahrung bei Einstellungen
  • Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen – Vorsicht beim Stellenwechsel
  • Rosenboom-Briefe
  • Einsicht in F-Zeitenlisten und Stammdatenblätter
  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert
  • Ansprechpartner*innen im GPR

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Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses zur Beteiligung des Gesamtpersonalrats an der Einführung von IT Endgeräten an staatlichen Schulen
(„Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV“)

Präambel
1. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den anderen Bundesländern besteht die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 27.1.2021 (nachfolgend „Zusatzvereinbarung“).
Die Zusatzvereinbarung dient dazu, die Bundesländer bei den Herausforderungen in der sogenannten Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Die Zusatzvereinbarung ermöglicht der Dienststelle, den Lehrkräften sowie den Beschäftigten im Unterricht ein dienstliches IT Endgerät zur Verfügung zu stellen. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die Fördergelder bis zum 31.12.2021 auf Grund des Bezugs zur Covid-19-Pandemie zu verausgaben sind.

2. Die Position der Dienstelle ist:
Die Dienststelle will den Lehrkräften und den Beschäftigten im Unterricht Tablets zum Schuljahresbeginn 2021/22 zur Verfügung zu stellen. Die Dienststelle hat qualitativ hochwertige Tablets gewählt, um das mobile Arbeiten insbesondere im Unterricht sowie das zukunftsweisende Arbeiten in IT Verfahren (Cloud-Computing und webbasiertes Verarbeitung) zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dienststelle auf Grund der Markt- und Lieferverhältnisse gezwungen, die IT Endgeräte Anfang Juni 2021 bei den Lieferanten zu bestellen. Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen können zeitlich parallel durch die zuständigen Dienststellen durchgeführt werden. Die Dienststelle behält sich vor, die IT Endgeräte ohne Verhaltensvorgabe einzuführen.

3. Die Position des PR ist:
Der PR will, dass den Beschäftigten für ihre Tätigkeiten geeignete digitale Endgeräte von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Dafür muss notwendiger Weise zunächst geklärt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang im arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Rahmen verbindlich mit den IT Endgeräten durchzuführen sind. Auf dieser Basis muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Aus dem Ergebnis der GBU ergeben sich Voraussetzungen für geeignete Geräte. Nach einer auf dieser Basis dann geschlossenen Dienstvereinbarung kann die Bestellung und Auslieferung der so vereinbarten IT Endgeräte erfolgen.

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