Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses zur Beteiligung des Gesamtpersonalrats an der Einführung von IT Endgeräten an staatlichen Schulen
(„Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV“)

Präambel
1. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den anderen Bundesländern besteht die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 27.1.2021 (nachfolgend „Zusatzvereinbarung“).
Die Zusatzvereinbarung dient dazu, die Bundesländer bei den Herausforderungen in der sogenannten Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Die Zusatzvereinbarung ermöglicht der Dienststelle, den Lehrkräften sowie den Beschäftigten im Unterricht ein dienstliches IT Endgerät zur Verfügung zu stellen. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die Fördergelder bis zum 31.12.2021 auf Grund des Bezugs zur Covid-19-Pandemie zu verausgaben sind.

2. Die Position der Dienstelle ist:
Die Dienststelle will den Lehrkräften und den Beschäftigten im Unterricht Tablets zum Schuljahresbeginn 2021/22 zur Verfügung zu stellen. Die Dienststelle hat qualitativ hochwertige Tablets gewählt, um das mobile Arbeiten insbesondere im Unterricht sowie das zukunftsweisende Arbeiten in IT Verfahren (Cloud-Computing und webbasiertes Verarbeitung) zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dienststelle auf Grund der Markt- und Lieferverhältnisse gezwungen, die IT Endgeräte Anfang Juni 2021 bei den Lieferanten zu bestellen. Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen können zeitlich parallel durch die zuständigen Dienststellen durchgeführt werden. Die Dienststelle behält sich vor, die IT Endgeräte ohne Verhaltensvorgabe einzuführen.

3. Die Position des PR ist:
Der PR will, dass den Beschäftigten für ihre Tätigkeiten geeignete digitale Endgeräte von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Dafür muss notwendiger Weise zunächst geklärt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang im arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Rahmen verbindlich mit den IT Endgeräten durchzuführen sind. Auf dieser Basis muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Aus dem Ergebnis der GBU ergeben sich Voraussetzungen für geeignete Geräte. Nach einer auf dieser Basis dann geschlossenen Dienstvereinbarung kann die Bestellung und Auslieferung der so vereinbarten IT Endgeräte erfolgen.

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