Der Hamburger Senat und die BSFB präsentieren unmittelbar vor den Sommerferien ein Gruselkabinett an „bitteren Pillen“ (https://taz.de/Rot-gruene-Haushaltsplaene/!6190131/), dass trotz mehrtägiger Haushaltsklausur nicht zu Ende gedacht ist. Der Gesamtpersonalrat wird sich nach dem Sommer ausführlich damit befassen, möchte den Beschäftigten aber noch vor Eintritt in die Ferien zu den geplanten Änderungen eine Einordnung geben.
Zunächst eine Chronologie:
- Am 17.06.2026 beschließt der Senat die Rückkehr der Berufsverbote der 70er-Jahre (https://taz.de/Gesinnungspruefung-in-Hamburg/!6187733/). Diverse Organisationen, die Gewerkschaften und selbst die jeweils eigene Parteijugend verurteilen diesen Schritt aufs Schärfste.
- Am 24.06.2026 legt das Personalamt den Spitzenorganisationen DGB und dbb eine Erweiterung des ursprünglich am 10.06.2026 vorgelegten Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Tarifergebnisse für die Beamt:innen zur Beteiligung vor (die Beteiligung der Spitzenorganisationen bei „Entwürfe[n] allgemeiner Regelungen“ ist im Beamtenrecht vorgeschrieben: § 93 BeamtStG). Die übliche Monatsfrist im Beteiligungsverfahren wird in diesem Fall vom Personalamt persifliert: Die Spitzenorganisationen sind aufgefordert, bis zum 10.07.2026 ihre Stellungnahme abzugeben. Diese Erweiterung und die weitere Ausgestaltung der konkreten Sparmaßnahmen durch die BSFB beinhalten in der vorgelegten Form eine Reihe von Maßnahmen, die katastrophale Auswirkungen auf das Hamburger Schulsystem hätten.
- Am 26.06.2026 gibt die BSFB Kürzungen bei der Schulbegleitung bekannt (https://taz.de/Inklusion-in-der-Bildung/!6191038/), die bei Beschäftigten und Eltern auf Unverständnis und heftige Ablehnung stoßen.
Zur „Regelanfrage“ weisen wir an dieser Stelle auf die ausführlichen Stellungnahmen der Gewerkschaften, Spitzenverbände und des Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote hin (vgl. auch http://gpr.hamburg.de/aenderungen-im-disziplinargesetz-und-moegliche-wiedereinfuehrung-der-regelanfrage-da-kommt-etwas-auf-schulische-personalraete-zu/).
Die Kürzungen bei der Schulbegleitung haben sicher nicht zuletzt aufgrund der direkten Auswirkungen auf die Schüler:innen und deren Eltern ein breites mediales Echo ausgelöst, auf das an dieser Stelle fürs Erste verwiesen sei.
Die Ergebnisse der mehrtägigen Haushaltsklausur des Senats wurden insbesondere anhand der 41-Stunden-Woche für Beamt:innen ebenso medial aufgegriffen. Gleichwohl erscheinen an dieser Stelle einige Bemerkungen zur konkreten Ausgestaltung im Kontext der schulischen Beschäftigten und insbesondere der Lehrer:innen angezeigt.
Von besonderer Relevanz sind in unserem Vertretungskreis die geplanten Änderungen in der Lehrkräftearbeitszeitverordnung sowie weitere Kürzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitszeitzuweisungen an die schulischen Dienststellen. Auf diese wollen wir kurz eingehen.
Hier findet sich neben der Verschiebung der Altersermäßigung vom 60. auf das 63. Lebensjahr auch eine Änderung im Bereich der Elternabende (der hier beschriebene Sachstand: https://gpr.hamburg.de/elternabende/ soll zu Ungunsten der Beschäftigten verändert werden). Grundsätzlich offenbaren die Pläne des Senats und der BSFB, insbesondere im Bereich der Umsetzung der 41-Stunden-Woche, in erschreckendem Ausmaß das Gegenteil von Fürsorge für die Schulleitungen und übrigen Beschäftigten.
Zunächst wird die zusätzliche Stunde Arbeitszeit die ohnehin mageren Ergebnisse der Tarifverhandlungen, die der Senat erst jetzt gemeinsam mit den Sparmaßnahmen umsetzen möchte, vollständig auffressen und dies in der Hansestadt Hamburg, die im Vergleich der Bundesländer bei der realen Kaufkraft auf Abstiegsplatz 14 firmiert. Zwar belegt Hamburg den 3. Platz beim nominalen Einkommen, hat aber gleichzeitig bundesweit die höchsten Preise (https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_101208674/wo-die-regionalen-einkommen-am-meisten-wert-sind.html). Dieses Missverhältnis ist für die Beschäftigten jeden Monat konkret erlebbar, war dem Dienstherrn aber nicht nachvollziehbar genug, um den Beschäftigten analog zu der Berliner Regelung eine Zulage zu gewähren.
Wer sich nun in Erinnerung ruft, dass aktuell ohnehin mehr als 8.000 Verfahren gegen die FHH anhängig sind, diverse davon bereits beim Bundesverfassungsgericht liegen, weil die Hansestadt sich nach Einschätzung der Betroffenen weigert, ihre Beamt:innen verfassungskonform zu alimentieren (und sie entgegen der Regelungen in anderen Bundesländern sogar dazu zwingt, in der Sache jährlich widerholt Widerspruch einzulegen), wird nicht umhin kommen, in der vorgeblichen Fürsorge ihres Dienstherrn bestenfalls Gleichgültigkeit, vielleicht gar Geringschätzung gegenüber seinen Beschäftigten, zu erkennen.
Wohlgemerkt geht es hier um dieselbe Hansestadt, die 18 Millionen Euro Steuergeld in einer erfolglosen Olympia-Kampagne versenkt hat und die plant, zukünftig 595 Millionen Euro Steuergeld im „Kurzen Olaf“ zu verklappen (https://taz.de/Wolkenkratzer-Bauruine-an-den-Elbbruecken/!6116611/). Diese Summen allein wären ausreichend, das angebliche Haushaltsloch zu stopfen ohne die bereits jetzt hochbeanspruchten Beschäftigten (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/projekte/hamburger-arbeitszeit-und-arbeitsbelastungsstudie) noch weiter über Gebühr zu belasten. Über die Weigerung der BSFB, ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gemäß EuGH-Urteil (https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/starten-statt-warten) nachzukommen, breiten wir in diesem Zusammenhang im Sinne des Dienstherrn lieber den Mantel des Schweigens.
Nicht zuletzt, in Anbetracht der jüngsten Übereinkünfte mit dem Bund, gemäß der Devise „Wer bestellt, bezahlt“ (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund-laender-entlastung-kommunen-100.html), erscheinen die angeblichen Haushaltszwänge zudem hausgemacht und mitnichten alternativlos.
Grundsätzliche Regelungen der Lehrkräftearbeitszeitverordnung
Zur Einordnung der geplanten Änderungen bei der Arbeitszeit der Hamburger Lehrer:innen werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die grundsätzlichen Regelungen der Lehrkräftearbeitszeitverordnung (LehrArbZVO).
Schon von jeher sieht die Lehrkräftearbeitszeitverordnung drei Anteile der Arbeitszeit vor (vgl. § 2 LehrArbZVO). Die sog. A-Zeiten für Allgmeine Aufgaben (Fortbildungen, Konferenzen, Aufsichten usw.), die sog. F-Zeiten für Funktionen (Fachleitung, Computeradministration usw.) und die sog. U-Zeiten für den Unterricht.
Eine weitere Unterscheidung wird getroffen zwischen den sog. teilbaren A-Zeiten (Aufsichten und Vertretungsstunden) und den unteilbaren A-Zeiten (Konferenzen, Elternabenden, schulischen Veranstaltungen und Fortbildung). Diese Aufteilung ist sachlogisch, denn eine 50 %-Prozent Teilzeitkraft wird bspw. an einer Konferenz in vollem Umfang teilnehmen und nicht zur Halbzeit die Konferenz verlassen. Gleichwohl wird sie mit Berechtigung darauf bestehen, nur die Hälfte der Aufsichten einer Vollzeitkraft leisten zu müssen. (vgl. zur Lehrkräftearbeitszeitverordnung: https://voss-hh.de/Lehrerarbeitszeit/index.html).
Wie wird die Lehrerarbeitszeitverordnung an den Schulen praktisch umgesetzt?
Im Rahmen des Verwaltungshandelns weist die BSFB den einzelnen, selbstverwalteten Schulen anhand der sog. Bedarfsgrundlagen und weiteren Kriterien Arbeitszeit zu (Details: https://voss-hh.de/Lehrerarbeitszeit/Bedarfsgrundlagen.html). Diese Zuweisungen erfolgen auf Basis von Vollzeitstellen (auch: Vollzeitäquivalenten = VZÄ).
Machen wir uns nun bewusst, dass nirgendwo sonst in Deutschland so viele Lehrer:innen in Teilzeit arbeiten wie in Hamburg, wird deutlich wie problematisch diese Form der Zuweisung sein muss. Zur Erinnerung: Die Teilzeitquote bei Lehrer:innen in Hamburg liegt bei 55 % (https://taz.de/Flucht-in-die-Teilzeitstelle/!6144270/).
Im Gegensatz zur Situation einer Vollzeitkraft ist das Verhältnis der einzelnen Arbeitszeitanteile bei einer Teilzeitkraft – aufgrund der unteilbaren A-Zeiten (s. o.) – in Richtung der A-Zeiten verschoben. Das bedeutet eine Teilzeitkraft hat im Vergleich zu einer Vollzeitkraft notwendigerweise eine im Verhältnis geringere Unterrichtsverpflichtung.
Arbeiten an einer Schule nun also viele Teilzeitkräfte, bekommen die Schulleitungen, die die praktische Umsetzung der Lehrkräftearbeitszeitverordnung an Schule verantworten, ein Problem. Sie erhalten die Zuweisung für Vollzeitkräfte, müssen damit aber die verhältnismäßig größeren Anteile an unteilbaren A-Zeiten der Teilzeitkräfte finanzieren und gleichzeitig die Unterrichtsversorgung sicherstellen. Eine Vollzeitkraft kann in diesem System nicht einfach durch zwei 50 %-Teilzeitkräfte ersetzt werden. Die Schule, die Kolleg:innen und nicht zuletzt die Schüler:innen zahlen also alle in eigener Form „drauf“. Diese Situation führt zwangsläufig zu einer schlechteren Unterrichtsversorgung und einer Überlastung der verbliebenen Kolleg:innen sowie mutmaßlich einer weiteren Erhöhung der Teilzeitquote (mindestens legen dies die Entwicklungen der vergangenen Jahre nahe). Ein Teufelskreis also.
Die von Senatsseite nun geplante zusätzliche Stunde soll laut Auskunft der BSFB nicht zur Unterrichtszeit gehören. Die Planungen der BSFB sehen vor, die zusätzliche Stunde in eine „Team- und Kooperationszeit (teilbare A-Zeit)“ zu überführen. Sie soll „der gemeinsamen Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung“ dienen. Dieser Plan muss zwangsläufig scheitern. Es zeugt von absoluter Weltfremdheit zu erwarten, dass die Schulleitungen eine gezielte Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung organisieren können, wenn 55 % (vgl. Teilzeit-Quote) der Beschäftigten die betreffenden Sitzungen je nach Teilzeitumfang gestaffelt vorzeitig verlassen.
Für die Kolleg:innen, die nach der Erhöhung der teilbaren A-Zeiten noch aufrecht stehen können, schafft die BSFB mit weiteren Pillen Abhilfe. Die Vertretungsreserve soll von 104 % auf 103 % gesenkt werden. Dies würde zu einer weiter verringerten Arbeitszeitzuweisung an die schulischen Dienststellen führen. Darüber hinaus ist für die Gymnasien ab Klasse 7, die Stadtteilschulen ab Klasse 11 sowie berufliche Schulen im Bereich AV eine Erhöhung der Basisfrequenz geplant, was ebenso zu weniger Lehrer:innenstellen und Arbeitszeitzuweisung an den betroffenen Schulen führen würde. Bedauerlicherweise hält die BSFB den GPR künstlich im Unwissen über ihre konkreten Planungen. Keine der Informationen in diesem Schreiben hat den GPR auf dem vorgesehenen Dienstweg erreicht. In diesem Zusammenhang ist das Hamburger Abendblatt informativer als dienstliche Kommunikationskanäle. Bitter, wenn auch nichts Neues, dass den Interessensvertretungen und damit den Beschäftigten selbst bei zentralen Vorhaben so dreist Informationen vorenthalten werden.
Die geplanten Regelungen werden also zwangsläufig zu einer Beschleunigung des oben beschriebenen Teufelskreises führen und neben den Kolleg:innen auch die Schulleitungen zusätzlich belasten.
Die Arbeitszeit- und Belastungsstudie der Kooperationsstelle der Uni Göttingen hat ergeben, dass allein die Unterrichtenden an STS und Gymnasien durchschnittlich bereits zwei unbezahlte Mehrarbeitsstunden (Schulleitungen vier) pro Woche leisten und zudem ein Viertel bereits regelhaft die Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden überschreitet. Somit ist eine Erhöhung der Jahresarbeitszeit um gut eine Wochenarbeitszeitstunde eine Verletzung der Fürsorgepflicht der Dienstherren. Statt der Realität Rechnung zu tragen und die unangemessenen Belastungen zu reduzieren, legt der Senat noch eine ordentliche Schippe drauf. Dies wird einen zusätzlichen Fehlzeitenboost zur Folge haben.
Die angebliche Sparmaßnahme entpuppt sich beim näheren Hinsehen als zusätzlicher Kostenfaktor und wird Mehrkosten und Mehrbelastungen in erheblichem Ausmaß verursachen. Die Langzeitfolgen der zukünftig noch stärkeren Überlastung der Kolleg:innen und der Milchmädchenrechnungen des Senats müssen sowohl Kolleg:innen am einen wie auch Eltern und Schüler:innen am anderen Ende der Gleichung erschaudern lassen.
Auch für Erzieher:innen an Grundschulen wird die an die Schulleitungen bereits versandte Umsetzungsverfügung harte Konsequenzen haben.
Durch die angekündigten Änderungen der Ganztagszuweisungen für GTS-Grundschulen, in denen anscheinend der Ganztagsmehrbedarf für unterrichtliche Ganztagsangebote keine Rolle mehr spielt, werden alle Tätigkeiten im Ganztag nur noch durch Erzieher:innen und Honorarkräfte geleistet. Diese Situation führt an mehreren Stellen zu Unzulänglichkeiten in der Anwendung der geltenden DV-Ganztag. Auch die im Rahmenkonzept für Ganztagsschulen festgelegte Ressourcenverteilung (30 % Lehrkräfte, 30 % Erzieher:innen, 40 % Honorarkräfte) steht im Widerspruch zum Planungsvorhaben. Die Arbeitsbereiche, wie z. B. Kursangebote, Mittagessenbegleitung, Lernzeiten, Mittagsfreizeiten bzw. Aufsichten während der Mittagspause (gelten nicht als schulische Hofpause) würden dann nicht mehr durch Lehrkräfte unterstützt.
So wird die BSFB ihr angekündigtes Ziel, die Fehlzeiten des Pädagogischen und Therapeutischen Fachpersonal zu senken, verfehlen. Die Belastung steigt weiter.
Gerne hätte der GPR die Beschäftigten mit einer weniger dystopischen Nachricht in die Ferien verabschiedet. Leider haben sich Senat und BSFB aber entschieden, die Kolleg:innen mit einem Dreifach-Wumms der Grausamkeit in die Ferien zu katapultieren. Dies kann bei den Beschäftigten nur auf Unverständnis und Entsetzen stoßen. Zum wiederholten Male wählen Senat und BSFB den Weg, die Bedürfnisse der Beschäftigten genauso wenig zu berücksichtigen wie sie den Wünschen, Bedarfen und Sorgen der Eltern und Schüler:innen Rechnung tragen. Dieses Vorgehen ist ein Schlag ins Gesicht der Hamburger Lehrer:innen, Schulleitungen, der Eltern und Schüler:innen – letztlich der gesamten Hansestadt. Es darf nicht unwidersprochen bleiben.
Nach den Sommerferien wird der Gesamtpersonalrat weitere Schritte in der Sache setzen. Alternsgerechtes Arbeiten und Arbeitszeiterfassung stehen bereits im Fokus. Stay tuned! Wir halten euch auf dem Laufenden.
In diesem Sinne wünschen wir euch trotz allem einen guten und baldigen Start in die wohlverdiente Sommerferienzeit. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, die Sparvorhaben noch nicht durch die Bürgerschaft beschlossen. Noch besteht die Möglichkeit, auf die gesetzgebenden Organe einzuwirken.
Das ist unser Ziel: Im breiten Widerstand der Hamburger Kollegien, der Schulleitungen, der Elternschaft und der Schüler:innen gegen die Pillendreherei des Senats. Wir freuen uns auf einen heißen Herbst mit euch.
Euer GPR