Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses zur Beteiligung des Gesamtpersonalrats an der Einführung von IT Endgeräten an staatlichen Schulen
(„Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV“)

Präambel
1. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den anderen Bundesländern besteht die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 27.1.2021 (nachfolgend „Zusatzvereinbarung“).
Die Zusatzvereinbarung dient dazu, die Bundesländer bei den Herausforderungen in der sogenannten Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Die Zusatzvereinbarung ermöglicht der Dienststelle, den Lehrkräften sowie den Beschäftigten im Unterricht ein dienstliches IT Endgerät zur Verfügung zu stellen. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die Fördergelder bis zum 31.12.2021 auf Grund des Bezugs zur Covid-19-Pandemie zu verausgaben sind.

2. Die Position der Dienstelle ist:
Die Dienststelle will den Lehrkräften und den Beschäftigten im Unterricht Tablets zum Schuljahresbeginn 2021/22 zur Verfügung zu stellen. Die Dienststelle hat qualitativ hochwertige Tablets gewählt, um das mobile Arbeiten insbesondere im Unterricht sowie das zukunftsweisende Arbeiten in IT Verfahren (Cloud-Computing und webbasiertes Verarbeitung) zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dienststelle auf Grund der Markt- und Lieferverhältnisse gezwungen, die IT Endgeräte Anfang Juni 2021 bei den Lieferanten zu bestellen. Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen können zeitlich parallel durch die zuständigen Dienststellen durchgeführt werden. Die Dienststelle behält sich vor, die IT Endgeräte ohne Verhaltensvorgabe einzuführen.

3. Die Position des PR ist:
Der PR will, dass den Beschäftigten für ihre Tätigkeiten geeignete digitale Endgeräte von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Dafür muss notwendiger Weise zunächst geklärt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang im arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Rahmen verbindlich mit den IT Endgeräten durchzuführen sind. Auf dieser Basis muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Aus dem Ergebnis der GBU ergeben sich Voraussetzungen für geeignete Geräte. Nach einer auf dieser Basis dann geschlossenen Dienstvereinbarung kann die Bestellung und Auslieferung der so vereinbarten IT Endgeräte erfolgen.

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GPR-Info Nr. 5 – Mai 2021

Ein Schuljahr, das ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stand, neigt sich dem Ende entgegen. Hybrid-, Distanz- und Wechselunterricht, Testungen, Masken, AHA+L, Digitalisierung … die Liste ließe sich scheinbar unendlich fortsetzen. Zu vielen
Themen rund um die sich im Rahmen der besonderen Situation ergebenden Fragestellungen konntet ihr Informationen in den GPR-Sonderinfos finden. Aber – man mag es kaum glauben – uns beschäftigen auch noch andere Dinge. Dazu gehören u.a. die dienstlichen digitalen Endgeräte, dazu gehört der Arbeits- und Gesundheitsschutz, dazu gehören die Erläuterungen der Dienstzeit für PTF, dazu gehören (schulinterne) Fortbildungen und damit verbunden die Neuigkeiten aus dem LI. Mehr zu all diesen Themen im neusten GPR-Info.                               Download

Inhalt

  • Einleitung
  • Dienstgeräte für Pädagoginnen und Pädagogen an den Hamburger Schulen
  • Livestreaming von Unterricht – nicht ohne Mitbestimmung!
  • Unwillig und unwirksam? Die BSB im Gesundheitsschutz
  • Schule macht krank
  • Konkretisierungen der „Erläuterungen der Regelungen der Dienstzeit und des Einsatzes des Pädagogisch-Therapeutischen Fachpersonals (PTF)“
  • Sind große Fortbildungen und SchiLf in Einklang zu bringen?
  • Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf)
  • Neues aus dem LI
  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert
  • Ansprechpartner*innen im GPR

SonderInfo Nr. 7 Gesundheit unter Coronabedingungen

Liebe Kolleg*innen an den Schulen,

wir wünschen euch ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr und hoffen, dass ihr in der unterrichtsfreien Zeit abschalten konntet von den Anstrengungen, die die gegenwärtige Situation in den Schulen uns allen abverlangt. Kurz nach Weihnachten erreichten uns Nachrichten, die wir uns anders gewünscht, aber lange er-wartet haben: „Einzelne Person löste Masseninfektion an Hamburger Schule aus“ titelte der Tagesspiegel aus Berlin am 28. Dezember. Auch lokale Medien berichteten über die mutmaßlich von der Schulbehörde zurückgehaltene Studie zum Infektionsgeschehen an der Heinrich-Hertz-Schule. Erst die Berufung auf das Transparenzgesetz führte zur Veröffentlichung der Studie – allerdings nicht durch die Schulbehörde.

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GPR-Info Nr. 4 Nov 2020 Digitalisierung

Inhalt

  • Einleitung
  • Wer haftet für den Datenschutz in der Digitalisierung?
  • Die Verwandlung: Metamorphose des IuK-Verfahrens eduPort (zu IServ)
  • Her mit der digitalen Ausstattung: Neue Dienstgeräte erfordern professionelle Wartung!
  • Videokonferenzen und live Videoübertragungen – nur mit Einverständniserklärung
  • Prozessvereinbarung Lernmanagementsystem (LMS) basierend auf moodle abgeschlossen!
  • Schülerfeedback und Evaluationstools
  • Dienstvereinbarung zum TeilnehmerInformationsSystem (TIS) des Landesinstituts für Lehrer-bildung und Schulentwicklung (LI)
  • Winschool-Nutzung läuft aus, DiViS übernimmt
  • Mitbestimmung bei Web- und Videokonferenzdienst (Webex) eingefordert
  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert
  • Ansprechpartner*innen im GPR

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Dienstvereinbarung zum IuK-Verfahren TeilnehmerInformationsSystem (TIS) des LI

Präambel

Bei der Nutzung des TeilnehmerInformationsSystems (TIS) des LI (nachfolgend auch: „TIS“ oder „Verfahren“) handelt es sich um ein bereits genutztes IuK Verfahren. Damit verbunden ist die Optimierung der durch das Verfahren unterstützten Arbeitsabläufe. Es ist nicht beabsichtigt organisatorische Rahmenbedingungen zu ändern. Die Personalräte begleiten und unterstützen den Prozess mit dem Ziel der Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Beide Seiten haben die Absicht auch den weiteren laufenden Betrieb gemeinsam zu begleiten. Weiterlesen/Download

Prozessvereinbarung Lernmanagementsystem

Präambel

  1. Das Umfeld zur Nutzung von IT durch Beschäftigte, insbesondere Lehrkräfte, an Schulen und in anderen Organisationseinheiten der Dienststelle hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dienststelle und Personalrat sind sich dieser Weiterentwicklung bewusst und wollen gemeinsam auf diese Weiterentwicklung reagieren.
  2. Die Dynamik dieser Weiterentwicklung hat sich nach dem Eintritt der sogenannten Corona Krise und in dessen Folge der Einführung des Fernunterrichts beschleunigt und verstärkt.

Die Dienststelle führt mit einem moodle basierten Lernmanagementsystem eine weitere Unterstützung für die staatlichen Schulen sowie im Bereich Aus- und Fortbildung ein. Auf Grund der vorerwähnten Umstände wurde die Einführung des Lernmanagementsystems von der Dienststelle und einigen Schulen zeitlich vorgezogen. Weiterlesen/Download

Sonderinfo Nr.6 Schutz, Abstand, Kohorte, MNS, BSB-Regelungen

Das Schuljahr 2020/21 beginnt mit einem Paradigmenwechsel in der Coronapandemie-Beschulung. Während vor den Ferien die Risikoabwägung zugunsten des Infektionsschutzes ausfiel, liegt die Priorität der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nun auf der Erteilung von Regelunterricht nach Stundenplan. Diese Entscheidung mag auf einer Neubewertung des Ansteckungsrisikos beruhen, wie ein Abgleich mit der neuen Gefährdungsbeurteilungscheckliste Corona vermuten lässt, oder gesamtgesellschaftlichen Abwägungen geschuldet sein. In jedem Fall gab es keine Gefährdungsbeurteilungen und die Schulen stehen weiterhin vor vielen alten und auch neuen Fragen….weiterlesen/Download

Inhalt

  • Initiativen zwischen Schutz und Umsetzbarkeit / Verhältnismäßigkeit
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder Sinn der Masken
  • Abstands- und Kontaktregelungen für Beschäftigte oder Kohorten möglich und notwendig?
  • Sicherstellung der Abstandsregeln
  • Beschäftigte mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko (inkl. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen, Schwangere und Stillende)
  • Umgang mit Symptomen oder wann sind die drei Frei-Testungen sinnvoll?
  • Raumhygiene – Raumkonzepte
  • Raumhygiene – Lüftung der schulischen Räumlichkeiten
  • Private Endgeräte und zusätzliche Arbeitszeit
  • Psychische Belastung
  • Hochsommerliche Raumtemperaturen – was ist den Beschäftigten und Schüler*innen zuzumuten?

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Sonderinfo Nr. 5 Lernferien, Mitbestimmungsrechte, Diverses

Dies ist zunächst das letzte Sonderinfo des GPR vor den Sommerferien. Eine besondere, sehr herausfordernde Zeit liegt hinter – aber eben auch noch vor uns allen! Daher ist dieses Sonderinfo in seinen Inhalten sehr divers und zudem an alle Beschäftigten gerichtet.

Bitte verteilt es tatkräftig und weist auch auf die vergangenen (sowie zukünftigen) GRP-Infos hin!

Der GPR freut sich, dass die Schulpersonalräte sogenannte ZUVEX-Zugänge einrichten konnten. Diese sollten auch in Zukunft weiter genutzt werden, denn die zahlreichen und vielfältigen Informationen und Neuerungen der Behörde sind hierüber schnell einsehbar. Zudem ist auch der Kontakt zum GPR datenschutzkonform möglich. Viele Beschäftigte haben in der vergangenen Zeit den Kontakt zum GPR gesucht um Rat oder Informationen zu erhalten – oder auch, um über die Situation vor Ort an den Schulen oder im Homeoffice zu informieren!

Hierfür möchte sich das Gremium herzlich bedanken und alle ermuntern, dies auch weiterhin zu tun!

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Inhalt:

  • Minusstunden durch Schulschließungen sind unzulässig
  • Der GPR rät Urlaub einzureichen!
  • PTF und Lernferien in den Sommerferien
  • Lernferieneinsatz von Beschäftigten: Freiwilligkeit oberstes Gebot!
  • Anordnung von Mehrarbeit in jedem Fall mitbestimmungspflichtig!
  • LehrArbzVO in Zeiten von Corona: Übertrag von geplanter Mehrarbeit gilt!
  • Gesundheit – Neues zu den Initiativanträgen des GPR
  • Fortbildungen
  • Sabbatjahrregelung
  • Alle Jahre wieder: Präsenztage
  • Umfrage BSB zu Präsenz- und Fernunterricht
  • Informationen der Schwerbehindertenvertretung

 

Sonderinfo Nr.4 Arbeitszeit

Eine besondere Zeit fordert einen besonderen Einsatz. Dessen sind wir uns alle mehr als bewusst, wenn wir den Blick auf die systemrelevanten Berufe richten. Doch was bedeutet das für Lehrkräfte, die mit der Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO) einem detaillierten Planungsmodell unterliegen, welches in dieser besonderen Zeit durch das Nebeneinander von Notbetreuung, Fern- und Präsenzunterricht außer Kraft gesetzt scheint?

Die Behörde wird nicht müde zu betonen, dass Lehrkräfte zurzeit einen gesicherten Arbeitsplatz haben, und dankbar dafür sein sollten. Muss man hier und da einfach mal ein Auge zudrücken?

Der GPR hält dagegen, dass gerade jetzt Regelungen einzuhalten sind, um weiterhin die besonderen Herausforderungen des Nebeneinanders der neuen Unterrichtsformen – mit den fortlaufend bestehenden und teilweise sogar zeitlich und inhaltlich ausgeweiteten Aufgaben – in einem gesunden Maß leisten zu können. Es braucht kurzfristig Antworten auf wesentliche Fragen, z.B.: Wie wird die intensive Kommunikation im Fernunterricht im Fachfaktor berücksichtigt? Wie verrechnet sich das Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht in halbierten Lerngruppen? Wie können Teilzeitkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitszeit auch wirklich auskömmlich zu nutzen und nicht in Gefahr laufen, sich selbst auszubeuten (oder sogar ausgebeutet zu werden)? Denn über allem steht noch deutlicher als zu normalen LehrArbzVO-Zeiten das Dilemma von Profession und Auskömmlichkeit.

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Inhalt

  • Informationen zu den aktuellen Initiativanträgen des GPR zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Lehrkräfte: Wie umgehen mit F-, A- und U-Zeiten?!
  • Fortbildung
  • Prüfungszeit/Abitur
  • Ruhezeiten auch im Fernunterricht einhalten
  • Dienst- und Aufsichtspläne
  • PTF: Wie umgehen mit B-, K- und VN-Zeiten?!
  • Honorarkräfte/VOrM
  • Schulpersonalräte: Dienstbefreiungen für die Wahrnehmungen von Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • Ausblick

 

für das Personal an staatlichen Schulen