Arbeitszeiterfassung an Schulen: Erforderlich und nützlich!

Arbeitszeiterfassung an Schulen: Erforderlich und nützlich! 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in den Mitgliedstaaten der EU schon 2019 verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits gilt. Zudem unterliegt das „Wie“ der Arbeitszeiterfassung (AZE) laut BAG der Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte.  

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Projekt „Personalgesundheit“ der BSB – gute Ansätze, aber die Beteiligung der schulisch Beschäftigten ist unzureichend

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat im Sommer 2024 das Projekt „Personalgesundheit“ ins Leben gerufen, das sich sowohl an die Beschäftigten in den Schulen als auch in der Verwaltung richtet. Das ausgewiesene Ziel hierbei ist:

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Im Winter zu kalt, im Sommer zu heiß

Unzumutbare Arbeitsbedingungen und wie der Personalrat diesen entgegenwirken kann.

Wenn es draußen kalt und regnerisch wird, wird die Aufsicht ungemütlich. Da sollte dann wenigstens der Unterrichtsraum hinreichend beheizt werden. Nicht immer klappt das reibungslos. Und im Sommer können die Arbeitsräume zu heiß werden. Hier haben wir für Euch einen kurzen Überblicksartikel zum Thema Raumtemperatur zusammengestellt. Wenn in diesem Artikel von Räumen die Rede ist, sind sämtliche Räume gemeint, in denen schulische Beschäftigte ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

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GPR-Info 2.0, B-Briefe, Relaunch DV-Liste

Liebe Kolleg:innen,

der Gesamtpersonalrat stellt seine GPR-Info Veröffentlichung um. Ab sofort werden wir im Laufe des Schuljahres immer wieder einzelne Artikel auf der Homepage veröffentlichen. So wollen wir sicherstellen, dass die Informationen, die wir für unsere Hamburger Kolleg:innen zur Verfügung stellen, so aktuell wie möglich Ihre Adressat:innen erreichen.

Die Freund:innen analoger Veröffentlichungsformen müssen sich aber keine Sorgen machen. Das bekannte GPR-Info in Papierform wird weiterhin regelmäßig erscheinen und nach wie vor über den bekannten Weg in den Fächern der Kolleg:innen landen.

Den Anfang macht ein Artikel zum Thema Raumtemperatur.

Mit dieser Änderung gehen einige Anpassungen auf unserer Homepage einher. So stellen wir nun unter der Rubrik B-Briefe eine regelmäßig aktualisierte Liste an B-Briefen zur Verfügung. Außerdem haben wir die Seite zu den (Dienst-)Vereinbarungen aktualisiert. . Beide Listen sind im Gegensatz zur vorherigen Fassung einfach sortier- und durchsuchbar. Sollten in unseren Listen aus Eurer Sicht wichtige Informationen fehlen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung an gesamtpersonalrat@bsb.hamburg.de.

Wir hoffen, dass das aktualisierte Design und der neue Veröffentlichungsablauf den Zugang und die Wiederauffindbarkeit der einzelnen Sachinformationen erleichtern.

In diesem Sinne wünschen wir allen Leser:innen, ob digital oder analog, viel Spaß bei der Lektüre.

Euer GPR

GPR-Info Nr. 3 – August 2024

Liebe Kolleg:innen,

die aktuellen Zeiten stellen uns vor zahlreiche
Herausforderungen, sei es in Bezug auf Arbeitsbedingungen,
Belastungen im Schulalltag oder bei der
Wahrung unserer Rechte als Beschäftigte. Gerade in
solchen Momenten ist es wichtig, zusammenzustehen
und für unsere Anliegen einzutreten.

In diesem GPR–Info möchten wir euch über unsere
Arbeit sowie über aktuelle Entwicklungen in der
BSB informieren und euch Tipps zur Wahrnehmung
eurer Interessen zur Verfügung stellen.

Den Anfang macht in dieser Ausgabe ein Artikel
über die Überlastung des pädagogischen und therapeutischen
Fachpersonals (PTF) durch Betreuung
von Schüler:innen im Krankheitsfall von Lehrpersonen.
Außerdem haben wir für euch Artikel aus den
Themengebieten Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Digitales, Fortbildungen und Personal zusammengestellt.
Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen
und uns allen einen guten Start in ein erfolgreiches
Schuljahr, geprägt von Zusammenarbeit, Engagement
und gegenseitiger Unterstützung!

Euer GPR

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Sonderinformationen GBU Endgeräte

Liebe Kolleg:innen,
verschiedene Studien (1., 2., 3.) belegen, dass das dauerhafte Nutzen von Tablets ein Gesundheitsrisiko darstellt. Nicht ohne Grund verbietet die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] langes Arbeiten mit ihnen (Hervorhebung durch GPR):
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen […]
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
Die Schulbeschäftigten mindestens darüber zu informieren, darum hat der GPR die BSB u.a. im Dienststellengespräch am 30.05.23 gebeten. Die BSB hat sich geweigert.
Der Gesamtpersonalrat ist nicht gewillt, die ca. 25.000 an Schulen Beschäftigten und über 200.000 Schüler:innen ungeschützt in Unkenntnis zu lassen.
Daher informiert der GPR hiermit über die Gefahren von langer Nutzung der Tablets sowie die Rechte der Beschäftigten.
Leider liegt keine Definition für „langes Nutzen“ vor. Das bestätigte auch das Amt für Arbeitsschutz auf Nachfrage gegenüber dem GPR. Im Internet findet man an mehreren Stellen die ungefähre Schätzung von zwei Stunden. Das Amt für Arbeitsschutz sagt zu Recht dazu, dass das von der Tätigkeit abhängig ist. Das ist auch nachvollziehbar. Zwei Stunden in einer bequemen Position auf dem Sofa einen Film zu schauen ist nicht vergleichbar mit zwei Stunden über das Tablet gebeugt einen Text einzutippen (schon gar nicht in einer großen Exceltabelle, die auf dem Bildschirm nur teilweise zu sehen ist).
Dem GPR war von Beginn der Verhandlungen in 2021 an klar, dass die Tablets nur für ganz bestimmte Tätigkeiten genutzt werden können, ohne dass die Nutzung gesundheitsschädigend ist. Und mit dieser Problematik hat der GPR die BSB konfrontiert. Der erste Vorschlag der BSB ging von Videokonferenzen (es war ja Pandemie!) über E-Mails bis Unterrichtsvorbereitung. Wieder einmal musste es ganz schnell gehen – sinnvoll zu Zeiten des Distanzunterrichts, der sich rasant entwickelnden Digitalisierung und der damit verbundenen Herausforderungen an Schulen. Grundsätzlich begrüßt der GPR das Bereitstellen digitaler Endgeräte durch die BSB, welches das bisherige Nutzen privater Geräte ersetzt. Durch Tablets aber wird das ohne Bereitstellung weiterer Peripheriegeräte (Monitor, externe Tastatur, etc.) nicht gewährleistet.
Vor der Einführung von Arbeitsmitteln ist aber der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchzuführen. Der GPR stimmte unter den oben genannten Umständen der Einführung nur unter der Bedingung zu, dass parallel zum Bestellprozess eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und eine Prozessvereinbarung geschlossen werde. Die Prozessvereinbarung wurde beschlossen. Die Verhandlungen zur Gefährdungsbeurteilung dauern inzwischen mehr als zwei Jahre und der Prozess ist im April 2023 zum Erliegen gekommen. Gründe hierfür sind die oben genannte fehlende Bereitschaft der BSB die Schulen über die Arbeitsstättenverordnung zu informieren („nur kurzes Arbeiten“) und im Fragebogen der Gefährdungsbeurteilung mit den Geräten auszuführende Tätigkeiten aufzulisten und entsprechend zu evaluieren. Am 30.05.23 signalisierte die BSB im Dienststellengespräch ihre Bereitschaft einen Termin zu setzen, um die Verhandlungen voran zu treiben. Am 17.11.23 wurde diese Bereitschaft gegenüber dem GPR sogar vom Senator persönlich zugesichert. Ein Terminvorschlag ist beim GPR bis heute nicht eingegangen…
Dem GPR ist bewusst, dass die BSB viele Millionen in die Tablets investiert hat und noch mehr investieren muss (Erneuerung der Bestände). Der GPR ist auch der Meinung, dass die großen Investitionen der BSB in Infrastruktur zur Digitalisierung wenig Sinn ergeben, wenn es in Schulen keine Endgeräte gibt, um diese zu benutzen. Es ist einfach nicht tragbar, dass Millionen ausgegeben werden ohne dass diese zu einer verbindlichen Nutzung führen. Dass Digitalität nicht nur Zukunft, sondern schon Teil unseres Alltags ist und dass diese Bestandteil des Bildungsauftrags von Schule ist, stellt der GPR sicherlich nicht in Frage. Auf Kosten der Gesundheit durch Sparen an geeigneten End- bzw. zusätzlichen Peripheriegeräten jedoch darf dies nicht geschehen!
Der GPR hat daher durch die Prozessvereinbarung sichergestellt, dass den Beschäftigten „keine Vorgaben gemacht [werden können], welche Tätigkeiten in welchem Umfang und in welcher Art verbindlich mit den neuen IT Endgeräten digital auszuführen sind“ (S. 3). Daher ist momentan das pädagogische Personal nicht dazu verpflichtet, das Tablet zu nutzen.
Im Rahmen von Pilotprojekten oder auch Duldung der Schulen nutzen jedoch Schüler:innen häufig Tablets – meistens ohne dass über (mögliche) gesundheitliche Folgen nachgedacht wird. Schüler:innen aber werden vom GPR nicht vertreten und man kann hier nur an die Fürsorge der Schulen appellieren.
Der GPR wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Digitalisierungsvorhaben zu einem sowohl didaktischen als auch gesundheitlich guten Erfolg führt.

Hier gibt es die PDF-Version dieser Sonderinformation

GPR-Info Nr. 2 – Juli 2023

Liebe Kolleg:innen,

mit dem Erscheinen dieses GPR–Infos liegt ein
sehr arbeitsintensives Schulhalbjahr hinter uns
allen. Von Seiten der BSB gab es im abgelaufenen
Schuljahr mehrere Maßnahmen, die zu einer
weiteren Arbeitsverdichtung geführt haben: Rücknahme von Regeln zum alternsgerechten Arbeiten,
Einführung der neuen Bildungspläne und Änderungen der Vertretungspraxis. Statt nach dem
Ende der—für alle Beteiligten—sehr belastenden
Corona–Pandemie Druck aus dem Kessel zu
nehmen, wurde das Feuer somit weiter geschürt.
Angesichts des schon jetzt gravierenden und stetig
wachsenden Fachkräftemangels an den Hamburger
Schulen steht zu erwarten, dass uns weiter unruhige und ungemütliche Zeiten an den Schulen
bevorstehen. Der GPR wie auch die schulischen
Personalräte und alle Beschäftigten tun sicher gut
daran, sich dafür zu wappnen.

In diesem GPR–Info möchten wir euch wie bisher
in regelmäßigen Abständen über unsere Arbeit
sowie über aktuelle Entwicklungen in der BSB
informieren und euch hilfreiche Informationen
und Tipps zur Wahrnehmung eurer Interessen zur
Verfügung stellen.

Den Anfang macht in dieser Ausgabe ein Artikel
anlässlich des 20–jährigen Bestehens der Lehrkräfte–Arbeitszeit–Verordnung (LehrArbzVO).
Außerdem haben wir für euch Artikel u. a. aus
den Themengebieten Arbeitszeit, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Digitales und Personal
zusammengestellt.

Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und
eine erholsame unterrichtsfreie Zeit!

Euer GPR

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Wie funktioniert die Beratung durch den GPR?

Die Beratung der Schulpersonalräte gehört zu den wichtigsten Informationsquellen des Gesamtpersonalrats. In den Beratungen erreichen uns häufig entsprechend §78 (1) 4. HmbPersVG Beschwerden und Anregungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die dann ggf. auch durch den Gesamtpersonalrat in seinen Verhandlungen aufgegriffen werden.

Hierbei muss aber beachtet werden, dass diese Beratungsleistung:

  1. keine Rechtsberatung sein kann und darf

2. grundsätzlich nur den jeweiligen Schulpersonalräten (SPR) und aus Ressourcengründen nicht einzelnen Kolleg*innen angeboten werden kann. 

Zur individualrechtlichen Fallberatung empfiehlt der GPR sich an die Rechtsberatung der jeweils zuständigen Gewerkschaft oder Rechtsanwalt*innen zu wenden.

Bei Beratungsanfragen an den GPR solltet ihr folgen- des bedenken:

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll die Beratungsanfrage von dem Funktionspostfach des jeweiligen Schulpersonalrats oder dem persönlichen SPR–Account eines einzelnen SPR–Mitglieds gestellt werden.
  • Die Mitglieder des GPR sind größtenteils nur mit geringen Stellenanteilen für den GPR tätig. Das bedeutet, dass die meisten GPR-Kolleg*innen an den meisten Tagen in der Woche an ihrer jeweiligen Schule tätig sind und teilweise nur an einem Tag pro Woche GPR-Tätigkeiten erledigen können.
  • Viele der Anfragen, die uns von SPR erreichen, betreffen komplizierte Sachverhalte, die von uns häufig nicht ohne zusätzliche Recherche und Absprachen eingeschätzt und beantwortet werden können.
  • Anfragen, die uns über den SPR-Verteiler erreichen, können wir nicht beantworten. Bitte wendet euch mit euren Anliegen immer direkt an das Funktionspostfach gesamtpersonalrat@bsb.hamburg.de

Der GPR ist bemüht alle Anfragen außerhalb der Schulferien spätestens 14 Tage nach Eingang zu beantworten. Häufig sind wir in der Lage, Anfragen auch in einem kürzeren Zeitfenster zu bearbeiten; Nachfragen vor Ablauf der 14–Tages–Frist beschleunigen die Beantwortung jedoch nicht. Solltet ihr nach 14 Tagen noch keine Rückmeldung auf eure Anfrage erhalten haben, kontaktiert uns bitte noch einmal.