Dies ist zunächst das letzte Sonderinfo des GPR vor den Sommerferien. Eine besondere, sehr herausfordernde Zeit liegt hinter – aber eben auch noch vor uns allen! Daher ist dieses Sonderinfo in seinen Inhalten sehr divers und zudem an alle Beschäftigten gerichtet.
Bitte verteilt es tatkräftig und weist auch auf die vergangenen (sowie zukünftigen) GRP-Infos hin!
Der GPR freut sich, dass die Schulpersonalräte sogenannte ZUVEX-Zugänge einrichten konnten. Diese sollten auch in Zukunft weiter genutzt werden, denn die zahlreichen und vielfältigen Informationen und Neuerungen der Behörde sind hierüber schnell einsehbar. Zudem ist auch der Kontakt zum GPR datenschutzkonform möglich. Viele Beschäftigte haben in der vergangenen Zeit den Kontakt zum GPR gesucht um Rat oder Informationen zu erhalten – oder auch, um über die Situation vor Ort an den Schulen oder im Homeoffice zu informieren!
Hierfür möchte sich das Gremium herzlich bedanken und alle ermuntern, dies auch weiterhin zu tun!
Eine besondere Zeit fordert einen besonderen Einsatz. Dessen sind wir uns alle mehr als bewusst, wenn wir den Blick auf die systemrelevanten Berufe richten. Doch was bedeutet das für Lehrkräfte, die mit der Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO) einem detaillierten Planungsmodell unterliegen, welches in dieser besonderen Zeit durch das Nebeneinander von Notbetreuung, Fern- und Präsenzunterricht außer Kraft gesetzt scheint?
Die Behörde wird nicht müde zu betonen, dass Lehrkräfte zurzeit einen gesicherten Arbeitsplatz haben, und dankbar dafür sein sollten. Muss man hier und da einfach mal ein Auge zudrücken?
Der GPR hält dagegen, dass gerade jetzt Regelungen einzuhalten sind, um weiterhin die besonderen Herausforderungen des Nebeneinanders der neuen Unterrichtsformen – mit den fortlaufend bestehenden und teilweise sogar zeitlich und inhaltlich ausgeweiteten Aufgaben – in einem gesunden Maß leisten zu können. Es braucht kurzfristig Antworten auf wesentliche Fragen, z.B.: Wie wird die intensive Kommunikation im Fernunterricht im Fachfaktor berücksichtigt? Wie verrechnet sich das Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht in halbierten Lerngruppen? Wie können Teilzeitkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitszeit auch wirklich auskömmlich zu nutzen und nicht in Gefahr laufen, sich selbst auszubeuten (oder sogar ausgebeutet zu werden)? Denn über allem steht noch deutlicher als zu normalen LehrArbzVO-Zeiten das Dilemma von Profession und Auskömmlichkeit.
Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.
Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.
Initiativantrag des Gesamtpersonalrats zur Arbeitssicherheit in der Betreuung und im Unterricht in den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf
Der Gesamtpersonalrat berät nach wie vor schulische Personalräte und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr, führt regelmäßig Gespräche mit der Amtsleitung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Der GPR begleitet alle personalrätlich relevanten The-men kritisch-konstruktiv, um Handlungssicherheit in den Schulen im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle zu schaffen. Neben vielen Fragen, die der GPR vor allem in Bezug auf die Notbetreuung, den Datenschutz, die Funktionsweise der bestehenden Iuk-Verfahren und der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Digitalisierungsverfahren und Tools klären konnte, sind auch weiterführende Initiativanträge zum Arbeits-und Gesundheitsschutz an die BSB gestellt worden.
In Zeiten der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen des Hamburger Arbeitgebers ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten besonders gefordert. Dabei ist es in der akuten Krise besonders wichtig, im Sinne des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 HmbPersVG) miteinander besonnen und fair umzugehen. Mitbestimmungs-, Informations- und Beteiligungsrechte der schulischen Personalräte sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Der Gesamtpersonalrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin voll wahr, um die Interessensvertretung der Kolle*ginnen vollumfänglich gewährleisten zu können. Der Sitzungsbetrieb wird, soweit möglich, aufrechterhalten.
Prozessvereinbarung ausgelaufen–wie geht es weiter? Der Gesamtpersonalrat hat einstimmig einer Verlängerung der Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch über den 31.01.2020 hinaus nicht zugestimmt, da es an mehreren Pilotschulen weiterhin keine angemessene technische Ausstattung sowie zusätzliche zeitliche Ressourcen für die Anwendung des Verfahrens gibt.
Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses hinsichtlich der Pilotierung eines digitalen Klassenbuches mit dem Software-Modul WebUntis Klassenbuch
Präambel
Die Dienststelle führt zum Zweck der Erprobung eines digitalen Klassenbuches einen Pilotbetrieb des Software-Moduls
WebUntis Klassenbuch an insgesamt 29 Schulen durch. Dieses Modul ist Teil der bereits im Betrieb befindlichen Software
Untis bzw. WebUntis und ist für die betreffenden Schulen aktiviert. Bei den teilnehmenden Schulen wurde vor der
Teilnahme die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfteteams erklärt und die Schulpersonalräte waren beteiligt.
Dienststelle und Gesamtpersonalrat befürworten die Pilotierung, um Erkenntnisse zum Nutzen eines digitalen Klassenbuches
im Schulbetrieb und zum Betrieb der Software zu gewinnen.
Im Rahmen der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung für einen Einsatz des Digitalen Klassenbuchs in der Praxis im operativen
Schulbetrieb. Dabei werden unter anderem die Anwendungsfälle, Prozesse und Abläufe zum praktischen Einsatz
identifiziert und bewertet.