Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 2 – Muster-Corona-Hygieneplan

Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Mitbestimmung bei Hygieneplänen an Schule
  • Dienstbefreiungen für die Wahrnehmungen ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • Risikogruppen
  • Dienst- und Aufsichtspläne
  • Unterricht/Pausen und Wege
  • Verwaltungsangestellte (VA)
  • Ausblick: Psychische Belastung durch Corona minimieren

Sonderinfo Nr. 3 Corona-Virus Teil 1 – Initiativ-Anträge des GPRs

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Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.

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Inhalt

  • Initiativantrag zum Personaleinsatz
  • Initiativantrag des Gesamtpersonalrats zur Arbeitssicherheit in der Betreuung und im Unterricht in den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf

Sonderinfo Nr. 2 – Coronavirus

Der Gesamtpersonalrat berät nach wie vor schulische Personalräte und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr, führt regelmäßig Gespräche mit der Amtsleitung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Der GPR begleitet alle personalrätlich relevanten The-men kritisch-konstruktiv, um Handlungssicherheit in den Schulen im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle zu schaffen. Neben vielen Fragen, die der GPR vor allem in Bezug auf die Notbetreuung, den Datenschutz, die Funktionsweise der bestehenden Iuk-Verfahren und der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Digitalisierungsverfahren und Tools klären konnte, sind auch weiterführende Initiativanträge zum Arbeits-und Gesundheitsschutz an die BSB gestellt worden.

Download: SonderInfo Nr. 2

Themen des Sonderinfos Nr. 2 – Coronavirus:

  • Notbetreuung
  • Initiativanträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrechte und Datenschutz in der der Digitalisierung
  • Eduport
  • ZUVEX-ACCOUNTS für alle Schulpersonalräte freigeschaltet
  • Situation der Verwaltungsangestellten (VAen) an Schulen
  • Prüfungen und Gesundheitsschutz

 

Sonderinfo Nr. 1 – Coronavirus

In Zeiten der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen des Hamburger Arbeitgebers ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten besonders gefordert. Dabei ist es in der akuten Krise besonders wichtig, im Sinne des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 HmbPersVG) miteinander besonnen und fair umzugehen. Mitbestimmungs-, Informations- und Beteiligungsrechte der schulischen Personalräte sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Der Gesamtpersonalrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin voll wahr, um die Interessensvertretung der Kolle*ginnen vollumfänglich gewährleisten zu können. Der Sitzungsbetrieb wird, soweit möglich, aufrechterhalten.

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Anhänge des Sonderinfos:

Rundschreiben des Personalamtes vom 20.03.2020

Digitales Klassenbuch!? –Nur bei angemessener Ausstattung und zusätzlichen Zeitressourcen!

Prozessvereinbarung ausgelaufen–wie geht es weiter? Der Gesamtpersonalrat hat einstimmig einer Verlängerung der Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch über den 31.01.2020 hinaus nicht zugestimmt, da es an mehreren Pilotschulen weiterhin keine angemessene technische Ausstattung sowie zusätzliche zeitliche Ressourcen für die Anwendung des Verfahrens gibt.

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Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch abgeschlossen

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses hinsichtlich der Pilotierung eines digitalen Klassenbuches mit dem Software-Modul WebUntis Klassenbuch

Präambel
Die Dienststelle führt zum Zweck der Erprobung eines digitalen Klassenbuches einen Pilotbetrieb des Software-Moduls
WebUntis Klassenbuch an insgesamt 29 Schulen durch. Dieses Modul ist Teil der bereits im Betrieb befindlichen Software
Untis bzw. WebUntis und ist für die betreffenden Schulen aktiviert. Bei den teilnehmenden Schulen wurde vor der
Teilnahme die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfteteams erklärt und die Schulpersonalräte waren beteiligt.
Dienststelle und Gesamtpersonalrat befürworten die Pilotierung, um Erkenntnisse zum Nutzen eines digitalen Klassenbuches
im Schulbetrieb und zum Betrieb der Software zu gewinnen.
Im Rahmen der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung für einen Einsatz des Digitalen Klassenbuchs in der Praxis im operativen
Schulbetrieb. Dabei werden unter anderem die Anwendungsfälle, Prozesse und Abläufe zum praktischen Einsatz
identifiziert und bewertet.

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GPR-Info Nr. 3 Dez 2019

Inhalt:

Ein Jahr neue Regelungen für die Arbeitszeit der PTF-Kolleg*innen

Keine Korrekturtage beim Abitur?

Neues aus der Schul-Digitalisierung

Projektoffensive in/für/wegen Digitalisierung

Gesundheit des schulischen Personals – wesentliche Voraussetzung und kein Papiertiger!

BEM vor PÄD !

K.O. Pers

Schulische Personalräte: FAQs sind da – jetzt alles klar?

Schulische Personalräte: WAZ-Verteilung jedes Halbjahr neu?

Schulische Personalräte: PR-Accounts und Eduport

Die Schwerbehindertenvertretung informiert

Ansprechpartner im GPR

 

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für das Personal an staatlichen Schulen