Dienstvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ ist neu verhandelt worden.
Download: DV Faires Verhalten 2016
Dienstvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ ist neu verhandelt worden.
Download: DV Faires Verhalten 2016
Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS)“ gilt für alle allgemeinbildenden „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung“. Das heißt, für die große Mehrheit der Lehrkräfte hat diese DV Bedeutung. Nicht betroffen sind die GBS-Grundschulen; für die beruflichen Schulen wird im nächsten Schritt eine eigene DV auszuhandeln sein. Die Dienstvereinbarung Ganztag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste im Sonder-Info Ihren eigenen Stundenplan darauf, ob Sie die Inhalte der DV wiederfinden.
Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.
Download: Dienstvereinbarung Ganztag
Die Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS) ist endlich abgeschlossen.
Bitte beachten Sie auch unser Sonder-Info zur DV „Ganztag“.
Download: Dienstvereinbarung „Ganztag“
Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.
DiViS löst zunächst die LuSD ab und betrifft dann in erster Linie die Schulverwaltung in den Schulbüros. In Folgereleases werden dann auch die LehrerInnen NutzerInnen in DiViS, indem z. B. die Noteneingabe für die Zeugnisse dort realisiert wird.
Im Oktober 2016 wurde folgende Dienstvereinbarung geschlossen.
Themen:
https://gpr.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/100/2023/05/Beglaubigungen.pdf
Themen:
Viele Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtteilschulen, Gymnasien und den beruflichen Schulen haben sich an der Umfrage des Gesamtpersonalrats zur Arbeitszeit während der Korrekturzeiten Abitur, Fachhochschulreife, MSA, ESA, BFS, dualen Prüfungen usw. beteiligt. GPR Sonder-Info Prüfungszeiten und Mehrarbeit weiterlesen
Personalräte können Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle schließen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nur Gegenstand von Dienstvereinbarungen sein, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich ermöglicht.
Dienstvereinbarungen des Gesamtpersonalrats gehen Dienstvereinbarungen der schulischen Personalräte vor.
Hier listen wir zunächst alle Dienstvereinbarungen auf, die der GPR oder Vorgängerpersonalräte abgeschlossen haben:
Themen: