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Sonderinfo Dienstvereinbarung „Ganztag“

Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS)“ gilt für alle allgemeinbildenden „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung“. Das heißt, für die große Mehrheit der Lehrkräfte hat diese DV Bedeutung. Nicht betroffen sind die GBS-Grundschulen; für die beruflichen Schulen wird im nächsten Schritt eine eigene DV auszuhandeln sein. Die Dienstvereinbarung Ganztag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste im Sonder-Info Ihren eigenen Stundenplan darauf, ob Sie die Inhalte der DV wiederfinden.

Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info  sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.

Download: Sonder-Info

Download: Dienstvereinbarung Ganztag

 

 

GPR-Info Nr.5, 2016

Themen:

  • Veränderung der Unterrichtsfaktoren
  • Häuslicher Arbeitsplatz und Steuer
  • Nochmal Lehrerreisekosten – ein großer Erfolg
  • Die Fachkräfte für Arbeits-sicherheit kommen
  • PR-Accounts checken!
  • Prüfungszeiten: Belastung, Entlastung – Was ist und was kommt?
  • LSE-Diagnostik
  • PTF-Fachtag
  • Neues aus dem Personalamt
  • Arbeitszeit VSK
  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert

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Liste aller Dienstvereinbarungen

Personalräte können Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle schließen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nur Gegenstand von Dienstvereinbarungen sein, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich ermöglicht.

Dienstvereinbarungen des Gesamtpersonalrats gehen Dienstvereinbarungen der schulischen Personalräte vor.

Hier listen wir zunächst alle Dienstvereinbarungen auf, die der GPR oder Vorgängerpersonalräte abgeschlossen haben:

Liste aller Dienstvereinbarungen weiterlesen