In Zeiten der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen des Hamburger Arbeitgebers ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten besonders gefordert. Dabei ist es in der akuten Krise besonders wichtig, im Sinne des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 HmbPersVG) miteinander besonnen und fair umzugehen. Mitbestimmungs-, Informations- und Beteiligungsrechte der schulischen Personalräte sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Der Gesamtpersonalrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin voll wahr, um die Interessensvertretung der Kolle*ginnen vollumfänglich gewährleisten zu können. Der Sitzungsbetrieb wird, soweit möglich, aufrechterhalten.
Prozessvereinbarung ausgelaufen–wie geht es weiter? Der Gesamtpersonalrat hat einstimmig einer Verlängerung der Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch über den 31.01.2020 hinaus nicht zugestimmt, da es an mehreren Pilotschulen weiterhin keine angemessene technische Ausstattung sowie zusätzliche zeitliche Ressourcen für die Anwendung des Verfahrens gibt.
Der Gesamtpersonalrat hat mit der BSB eine neue Dienstvereinbarung (DV) zum schulischen Ganztag abgeschlossen. Die Regelungen unterscheiden sich kaum von der Dienstvereinbarung von 2016. Selbstverständlich ist auch diese Dienstvereinbarung wieder ein Kompromiss, der Gesamtperso-nalrat hält sie aber in keinem Fall für einen Rückschritt.
Zur äußeren Begrenzung der Arbeitszeit des pädagogisch-therapeutischen Fach-personals (PTF) gab es ein formales Mit-bestimmungsverfahren nach Personalver-tretungsgesetz, das mit einer Entschei-dung der Einigungsstelle endete. Dieses Ergebnis ist die Dienstzeitregelung. (Vgl. „Sonder-Informationen“, April 2018)
Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS)“ gilt für alle allgemeinbildenden „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung“. Das heißt, für die große Mehrheit der Lehrkräfte hat diese DV Bedeutung. Nicht betroffen sind die GBS-Grundschulen; für die beruflichen Schulen wird im nächsten Schritt eine eigene DV auszuhandeln sein. Die Dienstvereinbarung Ganztag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste im Sonder-Info Ihren eigenen Stundenplan darauf, ob Sie die Inhalte der DV wiederfinden.
Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.
Viele Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtteilschulen, Gymnasien und den beruflichen Schulen haben sich an der Umfrage des Gesamtpersonalrats zur Arbeitszeit während der Korrekturzeiten Abitur, Fachhochschulreife, MSA, ESA, BFS, dualen Prüfungen usw. beteiligt. GPR Sonder-Info Prüfungszeiten und Mehrarbeit weiterlesen →