Dienstzeitregelung

Die Regelungen zur Dienstzeit des PTF finden sich vor allem in zwei Dokumenten:

Die Dienstzeitregelung für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal (PTF) an staatlichen Schulen legt den Umfang der Arbeitszeit für das PTF fest und regelt darüber hinaus die Bereiche Einsatzplanung, tägliche Dienstzeit, Mitbestimmung und Pausen. Diese Dienstzeitregelung ist 2018 mit dem Gesamtpersonalrat im Rahmen der personalrechtlichen Mitbestimmung ausgehandelt worden.

Die Dienstanweisung zum Einsatz von pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal (PTF) an staatlichen Schulen regelt und erläutert grundsätzlich die Arbeitszeitanteile für das PTF. Da es hier um die inhaltliche Aufteilung der Arbeitszeit geht, ist der Gesamtpersonalrat nicht in der Mitbestimmung gewesen und hat diese auch nicht mit ausgehandelt.

In den Erläuterungen der Regelungen der Dienstzeit und des Einsatzes des PTF hat die Dienststelle einzelne Sachpunkte konkretisiert und als FAQ zusammengefasst. Diese Erläuterungen werden mehr oder weniger regelmäßig aktualisiert. Die letzte Aktualisierung stammt vom September 2024.

Mit dem Arbeitszeitrechner der BSB können die Anteile an B-, K- und VN-Zeit innerhalb der Arbeitszeit dargestellt werden. (Der Arbeitszeitrechner kann nur aus dem BSFB-Intranet geladen werden. Solltet Ihr keinen Zugang zum Intranet erhalten haben, wendet Euch an Eure Schulleitungen).

Zum PTF an Hamburger Schulen gehören die von der BSFB eingestellten Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Sozialpädagogische  Assistent:innen, Heilerziehungspfleger:innen (auf Erzieher:innenstellen) und Ergo- und Physiotherapeut:innen.

Wichtig: Vorschullehrkräfte sind Lehrkräfte und arbeiten nach der Lehrer:innenarbeitszeitverordnung, auch wenn sie von der Ausbildung her meist Sozialpädagog:innen sind.