Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS)“ gilt für alle allgemeinbildenden „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung“. Das heißt, für die große Mehrheit der Lehrkräfte hat diese DV Bedeutung. Nicht betroffen sind die GBS-Grundschulen; für die beruflichen Schulen wird im nächsten Schritt eine eigene DV auszuhandeln sein. Die Dienstvereinbarung Ganztag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste im Sonder-Info Ihren eigenen Stundenplan darauf, ob Sie die Inhalte der DV wiederfinden.
Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.
Download: Dienstvereinbarung Ganztag