Wie funktioniert die Beratung durch den GPR?

Die Beratung der Schulpersonalräte gehört zu den wichtigsten Informationsquellen des Gesamtpersonalrats. In den Beratungen erreichen uns häufig entsprechend §78 (1) 4. HmbPersVG Beschwerden und Anregungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die dann ggf. auch durch den Gesamtpersonalrat in seinen Verhandlungen aufgegriffen werden.

Hierbei muss aber beachtet werden, dass diese Beratungsleistung:

  1. keine Rechtsberatung sein kann und darf

2. grundsätzlich nur den jeweiligen Schulpersonalräten (SPR) und aus Ressourcengründen nicht einzelnen Kolleg*innen angeboten werden kann. 

Zur individualrechtlichen Fallberatung empfiehlt der GPR sich an die Rechtsberatung der jeweils zuständigen Gewerkschaft oder Rechtsanwalt*innen zu wenden.

Bei Beratungsanfragen an den GPR solltet ihr folgen- des bedenken:

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll die Beratungsanfrage von dem Funktionspostfach des jeweiligen Schulpersonalrats oder dem persönlichen SPR–Account eines einzelnen SPR–Mitglieds gestellt werden.
  • Die Mitglieder des GPR sind größtenteils nur mit geringen Stellenanteilen für den GPR tätig. Das bedeutet, dass die meisten GPR-Kolleg*innen an den meisten Tagen in der Woche an ihrer jeweiligen Schule tätig sind und teilweise nur an einem Tag pro Woche GPR-Tätigkeiten erledigen können.
  • Viele der Anfragen, die uns von SPR erreichen, betreffen komplizierte Sachverhalte, die von uns häufig nicht ohne zusätzliche Recherche und Absprachen eingeschätzt und beantwortet werden können.
  • Anfragen, die uns über den SPR-Verteiler erreichen, können wir nicht beantworten. Bitte wendet euch mit euren Anliegen immer direkt an das Funktionspostfach gesamtpersonalrat@bsb.hamburg.de

Der GPR ist bemüht alle Anfragen außerhalb der Schulferien spätestens 14 Tage nach Eingang zu beantworten. Häufig sind wir in der Lage, Anfragen auch in einem kürzeren Zeitfenster zu bearbeiten; Nachfragen vor Ablauf der 14–Tages–Frist beschleunigen die Beantwortung jedoch nicht. Solltet ihr nach 14 Tagen noch keine Rückmeldung auf eure Anfrage erhalten haben, kontaktiert uns bitte noch einmal.