Liebe Kolleg*innen,
der GPR arbeitet seit Jahren intensiv an Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der BSB und versuchte über Gespräche, Initiativverfahren und Klagen rechtskonforme Zustände herzustellen.
Vielfach sind hierfür Umwege zu gehen, u.a. weil das Klagerecht nicht bei den Personalräten liegt. Daher involvierte der GPR weitere Akteure im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz: u.a. das Amt für Arbeitsschutz (AfA), die UK-Nord, das Personalamt. So erbat der GPR z.B. eine Stellungnahme der UK-Nord zur Anzahl der notwendigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) in der BSB, um die dortigen Verantwortlichen dazu zu bewegen, die Vorgaben einzuhalten. Auch über einen Initiativantrag versuchte der GPR hier wirksam zu sein. Derzeit läuft ein sich daraus ergebendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Parallel setzte der GPR aber auch das Amt für Arbeitsschutz über die Einschätzung der UK-Nord in Kenntnis. Während UK-Nord und AfA immer kompetent und verantwortungsbewusst agierten, gestaltete sich der Kontakt zum Personalamt (PA) schwierig: Zunächst musste der GPR dem PA z.B. dessen Zuständigkeit für bestimmte Bereiche den Arbeits- & Gesundheitsschutz betreffend erst nachweisen. Hinsichtlich der durch die BSB nicht eingehaltenen 93-er Vereinbarungen erklärte das PA, dass es diese lediglich mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes abschließe. Im Übrigen informiere das PA die BSB lediglich über die einzuhaltenden Vorgaben. Der GPR versteht diese Äußerung so, dass das PA die Einhaltung der 93er Vereinbarungen nicht überwacht.
Der GPR kritisiert weiterhin und mit zunehmender Deutlichkeit die eklatanten Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz der BSB, zuletzt indem er im Dienststellengespräch mit der Behördenspitze den Tagesordnungspunkt „Flächendeckender Rechts- und Eidbruch“ auf die Tagesordnung setzte sowie die Problematik ein weiteres Mal in einem Gespräch mit dem Staatsrat thematisierte. Im Sonderinfo vom 08.01.2021 schrieb der GPR mit Verweis auf die Vorgaben:
„Der GPR fordert von der BSB die Einstellung weiterer FaSi und wird dies durchsetzen. Parallel fordern wir die Schulen mit mehr als 20 Beschäftigten auf, einen ASA zu installieren, wenn dies bislang noch nicht geschehen ist.“
Da die Verantwortlichen in der BSB aber jegliches Bestreben vermissen ließen, den eindeutigen Vorgaben entsprechend zu handeln, wurde der GPR in den letzten GPR-Infos deutlich, so z.B. hier im Dezember 2022:
„Nicht nur die regelmäßigen, eindeutigen Aufforderungen des GPR, sondern auch die kurze Lektüre von Informationen z. B. der Unfallkassen hätten innerhalb von zweieinhalb Jahren dazu führen müssen, dass die BSB die gesetzlichen Grundlagen erfüllt. Stattdessen schiebt die BSB aber den Schulen die Verantwortung zu, während sie den Verantwortlichen vor Ort, die auch in Hamburg vorgeschriebenen Beratungsgremien vorenthält. Dies belegt den tatsächlichen Stellenwert des Gesundheitsschutzes in der BSB und stellt die Eignung der Verantwortlichen in der BSB infrage. Ihr Handeln bzw. ihre Untätigkeit widerspricht aus Sicht des GPR ihrem Diensteid und wird zur Gefährdung für die Gesundheit der Beschäftigten vor Ort: Wenn vielfach Gesetze nicht eingehalten werden—wo, bei allem Respekt, sind wir hier eigentlich?“
Im Rahmen der Betriebsbesichtigung mit Systembewertung (BmSys) der Behörde für Schule und Berufsbildung Anfang des Jahres hat das Amt für Arbeitsschutz einen Ergebnisvermerk verfasst, dessen Inhalt nun in Teilen im Rahmen mehrerer schriftlicher kleiner Anfragen (Parldok-Nummern 22/12344, 22/12354, 22/12472) bekannt wurde und der die Positionen des GPR umfassend untermauert. Das AfA fand Mängel in den Bereichen Verantwortung und Aufgabenübertragung, in der Sicherstellung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, der Durchführung von Unterweisungen, bei Gefährdungsbeurteilungen und im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Mutmaßlich wurde eine Frist zur Umsetzung der Vorgaben gesetzt.
Die Verantwortlichen in der BSB sind nun z.B. aufgefordert die lange vom GPR geforderten schulischen Arbeitsschutzausschüsse (ASA) einzuführen, mehr Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beschäftigen und die veralteten und unvollständigen Bestimmungen zu überarbeiten.
Es ist skandalös, dass die jahrelangen Versuche des GPR mit der BSB konstruktiv zu den durch die leitenden Beamt:innen verantworteten Missstände ins Gespräch zu kommen, beim Gegenüber nur auf Ab- und Gegenwehr stießen, anstatt zu einer proaktiven Arbeit an deren Behebung. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, der sehr hohen Teilzeitquote sowie erheblichen Ausfällen durch (auch längerfristig) erkrankte Kolleg:innen sollte der BSB daran gelegen sein, attraktive Arbeitsplätze zu bieten, in einer Umgebung, die der Gesunderhaltung der Beschäftigten dienlich ist. Stattdessen jedoch werden Entlastungen gestrichen, z. B. der Wegfall der verpflichtenden Teilnahme an Klassenreisen für Kolleg:innen ab dem 55. Lebensjahr.
Während in den vergangenen Jahren im Ländertauschverfahren die Anzahl der Lehrkräfte, die nach Hamburg kommen wollten, stets größer war als die Zahl derer, die Hamburg verlassen wollen, hat sich dieses Verhältnis nun umgekehrt. Auf die in der Pressemitteilung der BSB vom 12.04.2023 angekündigten „zusätzliche[n] Angebote zur Gesundheitsförderung“ warten die Beschäftigten weiterhin vergebens. Für die ebenfalls angekündigte Erarbeitung von Maßnahmen zur Steigerung der „Attraktivität des Lehrerberufs“ in Zusammenarbeit u.a. mit Personalvertretungen und Gewerkschaften gibt es trotz mehrfacher Nachfrage des GPR noch nicht einmal konkrete Terminvereinbarungen.
Die BSB wird nicht müde zu betonen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert einnimmt. Hier zeigt sich ein weiteres Mal, dass es sich um nicht mehr als eine Absichtserklärung handelt.
Und das, obwohl der GPR sich immer wieder darum bemühte, Gespräche wieder aufzunehmen. Die Zuständigen in der BSB jedoch verweigerten sich und erklärten stattdessen, sich durch die eindeutigen Vorgaben nicht gebunden zu fühlen.
Das fehlende Klagerecht des GPR in diesen Fällen und die Weigerung des Personalamtes seiner Verantwortung gerecht zu werden, ermöglichten es der BSB bislang, sich weiterhin dieser Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht anzunehmen und somit tatenlos zu verharren.
Der vorliegende Ergebnisvermerk des AfA zwingt die BSB nun aber aktiv zu werden.
Am 04.09.2023 hat nun auch der Landesschulbeirat eine Stellungnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Hamburger Schulen veröffentlicht, die die inhaltliche Position des GPR weiter untermauert.
Der GPR fordert daher erneut die schulischen Personalräte auf, entsprechend des vorliegenden Ergebnisvermerks schulische ASA zu initialisieren und sich fortzubilden. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zählen zu den zentralen Aufgaben von Personalräten und entsprechend ist diesen die notwendige Zeit für die Arbeit in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen.