Das Umfeld zur Nutzung von IT durch Beschäftigte, insbesondere Lehrkräfte, an Schulen und in anderen Organisationseinheiten der Dienststelle hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dienststelle und Personalrat sind sich dieser Weiterentwicklung bewusst und wollen gemeinsam auf diese Weiterentwicklung reagieren.
Die Dynamik dieser Weiterentwicklung hat sich nach dem Eintritt der sogenannten Corona Krise und in dessen Folge der Einführung des Fernunterrichts beschleunigt und verstärkt.
Die Dienststelle führt mit einem moodle basierten Lernmanagementsystem eine weitere Unterstützung für die staatlichen Schulen sowie im Bereich Aus- und Fortbildung ein. Auf Grund der vorerwähnten Umstände wurde die Einführung des Lernmanagementsystems von der Dienststelle und einigen Schulen zeitlich vorgezogen. Weiterlesen/Download
Das Schuljahr 2020/21 beginnt mit einem Paradigmenwechsel in der Coronapandemie-Beschulung. Während vor den Ferien die Risikoabwägung zugunsten des Infektionsschutzes ausfiel, liegt die Priorität der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nun auf der Erteilung von Regelunterricht nach Stundenplan. Diese Entscheidung mag auf einer Neubewertung des Ansteckungsrisikos beruhen, wie ein Abgleich mit der neuen Gefährdungsbeurteilungscheckliste Corona vermuten lässt, oder gesamtgesellschaftlichen Abwägungen geschuldet sein. In jedem Fall gab es keine Gefährdungsbeurteilungen und die Schulen stehen weiterhin vor vielen alten und auch neuen Fragen….weiterlesen/Download
Inhalt
Initiativen zwischen Schutz und Umsetzbarkeit / Verhältnismäßigkeit
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder Sinn der Masken
Abstands- und Kontaktregelungen für Beschäftigte oder Kohorten möglich und notwendig?
Sicherstellung der Abstandsregeln
Beschäftigte mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko (inkl. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen, Schwangere und Stillende)
Umgang mit Symptomen oder wann sind die drei Frei-Testungen sinnvoll?
Raumhygiene – Raumkonzepte
Raumhygiene – Lüftung der schulischen Räumlichkeiten
Private Endgeräte und zusätzliche Arbeitszeit
Psychische Belastung
Hochsommerliche Raumtemperaturen – was ist den Beschäftigten und Schüler*innen zuzumuten?
Dies ist zunächst das letzte Sonderinfo des GPR vor den Sommerferien. Eine besondere, sehr herausfordernde Zeit liegt hinter – aber eben auch noch vor uns allen! Daher ist dieses Sonderinfo in seinen Inhalten sehr divers und zudem an alle Beschäftigten gerichtet.
Bitte verteilt es tatkräftig und weist auch auf die vergangenen (sowie zukünftigen) GRP-Infos hin!
Der GPR freut sich, dass die Schulpersonalräte sogenannte ZUVEX-Zugänge einrichten konnten. Diese sollten auch in Zukunft weiter genutzt werden, denn die zahlreichen und vielfältigen Informationen und Neuerungen der Behörde sind hierüber schnell einsehbar. Zudem ist auch der Kontakt zum GPR datenschutzkonform möglich. Viele Beschäftigte haben in der vergangenen Zeit den Kontakt zum GPR gesucht um Rat oder Informationen zu erhalten – oder auch, um über die Situation vor Ort an den Schulen oder im Homeoffice zu informieren!
Hierfür möchte sich das Gremium herzlich bedanken und alle ermuntern, dies auch weiterhin zu tun!
Eine besondere Zeit fordert einen besonderen Einsatz. Dessen sind wir uns alle mehr als bewusst, wenn wir den Blick auf die systemrelevanten Berufe richten. Doch was bedeutet das für Lehrkräfte, die mit der Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO) einem detaillierten Planungsmodell unterliegen, welches in dieser besonderen Zeit durch das Nebeneinander von Notbetreuung, Fern- und Präsenzunterricht außer Kraft gesetzt scheint?
Die Behörde wird nicht müde zu betonen, dass Lehrkräfte zurzeit einen gesicherten Arbeitsplatz haben, und dankbar dafür sein sollten. Muss man hier und da einfach mal ein Auge zudrücken?
Der GPR hält dagegen, dass gerade jetzt Regelungen einzuhalten sind, um weiterhin die besonderen Herausforderungen des Nebeneinanders der neuen Unterrichtsformen – mit den fortlaufend bestehenden und teilweise sogar zeitlich und inhaltlich ausgeweiteten Aufgaben – in einem gesunden Maß leisten zu können. Es braucht kurzfristig Antworten auf wesentliche Fragen, z.B.: Wie wird die intensive Kommunikation im Fernunterricht im Fachfaktor berücksichtigt? Wie verrechnet sich das Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht in halbierten Lerngruppen? Wie können Teilzeitkräfte in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitszeit auch wirklich auskömmlich zu nutzen und nicht in Gefahr laufen, sich selbst auszubeuten (oder sogar ausgebeutet zu werden)? Denn über allem steht noch deutlicher als zu normalen LehrArbzVO-Zeiten das Dilemma von Profession und Auskömmlichkeit.
Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.
Die Vielzahl der an den Schulen derzeit eingehenden Briefe des Landesschulrats macht für die Kolleg*innen vor Ort greifbar, in welch hoher Frequenz in der BSB derzeit wichtige Entscheidungen getroffen und Regelungen gefunden werden müssen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) vertritt dabei gegenüber der Behördenleitung die Interessen der über zwanzigtausend Beschäftigten an Schulen.
Irritiert hat der GPR den Brief des Landesschulrats vom 16.04.2020 zur Kenntnis genommen: Vielleicht in Folge der wiederholten Hinweise des GPRs auf die Situation an den Schulen und auf die unzähligen Anfragen mit ernstzunehmenden Bedenken verantwortungsvoller Schulpersonalräte (SPR), sah sich die Behördenleitung offenbar gezwungen, auf die Dienstpflichten der Kolleg*innen zu verweisen.
Der GPR betont in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung immer wieder, dass neben diesen Dienstpflichten auch klare gesetzliche Vorgaben für den Dienstherrn bestehen. § 45 BeamtStG benennt die Anforderungen an die Fürsorgepflicht, die sich nicht nur auf Beamt*innen, sondern auch ausdrücklich auf deren Familie bezieht. Darüber hinaus sichert eine Vielzahl von Paragrafen z.B. aus Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten. Die BSB darf auf die Dienstplichten verweisen, wenn sie dies für notwendig erachtet. In jedem Falle muss sie aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf sie nicht der Unterrichtsversorgung opfern.
Die Hamburger Lehrer*innen haben in der Krise Außergewöhnliches geleistet, stehen an der Seite ihrer Schüler*innen und müssen nicht an ihre Dienstpflichten erinnert, sondern wirkungsvoll geschützt werden. Mit diesem Sonderinfo informiert der GPR über seine Tätigkeit und gibt den SPR Handlungshinweise.
Initiativantrag des Gesamtpersonalrats zur Arbeitssicherheit in der Betreuung und im Unterricht in den speziellen Sonderschulen sowie den Regelschulen mit Schülerinnen und Schülern mit Pflege- und Assistenzbedarf
Der Gesamtpersonalrat berät nach wie vor schulische Personalräte und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr, führt regelmäßig Gespräche mit der Amtsleitung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Der GPR begleitet alle personalrätlich relevanten The-men kritisch-konstruktiv, um Handlungssicherheit in den Schulen im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle zu schaffen. Neben vielen Fragen, die der GPR vor allem in Bezug auf die Notbetreuung, den Datenschutz, die Funktionsweise der bestehenden Iuk-Verfahren und der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Digitalisierungsverfahren und Tools klären konnte, sind auch weiterführende Initiativanträge zum Arbeits-und Gesundheitsschutz an die BSB gestellt worden.
In Zeiten der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen des Hamburger Arbeitgebers ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten besonders gefordert. Dabei ist es in der akuten Krise besonders wichtig, im Sinne des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 HmbPersVG) miteinander besonnen und fair umzugehen. Mitbestimmungs-, Informations- und Beteiligungsrechte der schulischen Personalräte sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Der Gesamtpersonalrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin voll wahr, um die Interessensvertretung der Kolle*ginnen vollumfänglich gewährleisten zu können. Der Sitzungsbetrieb wird, soweit möglich, aufrechterhalten.
Prozessvereinbarung ausgelaufen–wie geht es weiter? Der Gesamtpersonalrat hat einstimmig einer Verlängerung der Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch über den 31.01.2020 hinaus nicht zugestimmt, da es an mehreren Pilotschulen weiterhin keine angemessene technische Ausstattung sowie zusätzliche zeitliche Ressourcen für die Anwendung des Verfahrens gibt.