Der Gesamtpersonalrat hat mit der BSB eine neue Dienstvereinbarung (DV) zum schulischen Ganztag abgeschlossen. Die Regelungen unterscheiden sich kaum von der Dienstvereinbarung von 2016. Selbstverständlich ist auch diese Dienstvereinbarung wieder ein Kompromiss, der Gesamtperso-nalrat hält sie aber in keinem Fall für einen Rückschritt.
Zur äußeren Begrenzung der Arbeitszeit des pädagogisch-therapeutischen Fach-personals (PTF) gab es ein formales Mit-bestimmungsverfahren nach Personalver-tretungsgesetz, das mit einer Entschei-dung der Einigungsstelle endete. Dieses Ergebnis ist die Dienstzeitregelung. (Vgl. „Sonder-Informationen“, April 2018)
Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften in Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung (GTS)“ gilt für alle allgemeinbildenden „Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept in schulischer Verantwortung“. Das heißt, für die große Mehrheit der Lehrkräfte hat diese DV Bedeutung. Nicht betroffen sind die GBS-Grundschulen; für die beruflichen Schulen wird im nächsten Schritt eine eigene DV auszuhandeln sein. Die Dienstvereinbarung Ganztag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste im Sonder-Info Ihren eigenen Stundenplan darauf, ob Sie die Inhalte der DV wiederfinden.
Mit dem Begriff „Stunden“ in dem Sonder-Info sind Unterrichtsstunden à 45min gemeint.