Archiv der Kategorie: Dienstvereinbarungen

Prozessvereinbarung über die Pilotierung der HIBB-Kompetenzraster

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung haben Schulleitungen die Aufgabe, gezielt Lehrerinnen und Lehrer zu fördern, die sich für Leitungsaufgaben interessieren.

Zur Unterstützung eines transparenten und vergleichbaren Verfahrens zur Potentialanalyse von Führungsnachwuchs- und Führungskräften wurden HIBB-Kompetenzen beschrieben und auf dieser Basis Kompetenzraster entwickelt. Die Dienststelle führt zum Zweck der Erprobung dieser Kompetenzraster im Anschluss an einen Pretest nun die Pilotierung durch. Bei den teilnehmenden Schulen wird vor der Teilnahme die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfte geklärt und der Schulpersonalrat eingebunden.

Die Dienststelle verfolgt das Ziel, nach der Pilotierung einen Prozess der Personalentwicklung und Nachfolgeplanung für die HIBB-Schulen zu erarbeiten und zu implementieren. Dazu wird zu gegebener Zeit eine Dienstvereinbarung abgeschlossen.

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Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses zur Beteiligung des Gesamtpersonalrats an der Einführung von IT Endgeräten an staatlichen Schulen
(„Prozessvereinbarung IT Endgeräte Digitalpakt Schule IV“)

Präambel
1. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den anderen Bundesländern besteht die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 27.1.2021 (nachfolgend „Zusatzvereinbarung“).
Die Zusatzvereinbarung dient dazu, die Bundesländer bei den Herausforderungen in der sogenannten Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Die Zusatzvereinbarung ermöglicht der Dienststelle, den Lehrkräften sowie den Beschäftigten im Unterricht ein dienstliches IT Endgerät zur Verfügung zu stellen. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die Fördergelder bis zum 31.12.2021 auf Grund des Bezugs zur Covid-19-Pandemie zu verausgaben sind.

2. Die Position der Dienstelle ist:
Die Dienststelle will den Lehrkräften und den Beschäftigten im Unterricht Tablets zum Schuljahresbeginn 2021/22 zur Verfügung zu stellen. Die Dienststelle hat qualitativ hochwertige Tablets gewählt, um das mobile Arbeiten insbesondere im Unterricht sowie das zukunftsweisende Arbeiten in IT Verfahren (Cloud-Computing und webbasiertes Verarbeitung) zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dienststelle auf Grund der Markt- und Lieferverhältnisse gezwungen, die IT Endgeräte Anfang Juni 2021 bei den Lieferanten zu bestellen. Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen können zeitlich parallel durch die zuständigen Dienststellen durchgeführt werden. Die Dienststelle behält sich vor, die IT Endgeräte ohne Verhaltensvorgabe einzuführen.

3. Die Position des PR ist:
Der PR will, dass den Beschäftigten für ihre Tätigkeiten geeignete digitale Endgeräte von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Dafür muss notwendiger Weise zunächst geklärt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang im arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Rahmen verbindlich mit den IT Endgeräten durchzuführen sind. Auf dieser Basis muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Aus dem Ergebnis der GBU ergeben sich Voraussetzungen für geeignete Geräte. Nach einer auf dieser Basis dann geschlossenen Dienstvereinbarung kann die Bestellung und Auslieferung der so vereinbarten IT Endgeräte erfolgen.

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Dienstvereinbarung zum IuK-Verfahren TeilnehmerInformationsSystem (TIS) des LI

Präambel

Bei der Nutzung des TeilnehmerInformationsSystems (TIS) des LI (nachfolgend auch: „TIS“ oder „Verfahren“) handelt es sich um ein bereits genutztes IuK Verfahren. Damit verbunden ist die Optimierung der durch das Verfahren unterstützten Arbeitsabläufe. Es ist nicht beabsichtigt organisatorische Rahmenbedingungen zu ändern. Die Personalräte begleiten und unterstützen den Prozess mit dem Ziel der Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Beide Seiten haben die Absicht auch den weiteren laufenden Betrieb gemeinsam zu begleiten. Weiterlesen/Download

Prozessvereinbarung Lernmanagementsystem

Präambel

  1. Das Umfeld zur Nutzung von IT durch Beschäftigte, insbesondere Lehrkräfte, an Schulen und in anderen Organisationseinheiten der Dienststelle hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dienststelle und Personalrat sind sich dieser Weiterentwicklung bewusst und wollen gemeinsam auf diese Weiterentwicklung reagieren.
  2. Die Dynamik dieser Weiterentwicklung hat sich nach dem Eintritt der sogenannten Corona Krise und in dessen Folge der Einführung des Fernunterrichts beschleunigt und verstärkt.

Die Dienststelle führt mit einem moodle basierten Lernmanagementsystem eine weitere Unterstützung für die staatlichen Schulen sowie im Bereich Aus- und Fortbildung ein. Auf Grund der vorerwähnten Umstände wurde die Einführung des Lernmanagementsystems von der Dienststelle und einigen Schulen zeitlich vorgezogen. Weiterlesen/Download

Prozessvereinbarung zum digitalen Klassenbuch abgeschlossen

Vereinbarung zur Gestaltung eines Prozesses hinsichtlich der Pilotierung eines digitalen Klassenbuches mit dem Software-Modul WebUntis Klassenbuch

Präambel
Die Dienststelle führt zum Zweck der Erprobung eines digitalen Klassenbuches einen Pilotbetrieb des Software-Moduls
WebUntis Klassenbuch an insgesamt 29 Schulen durch. Dieses Modul ist Teil der bereits im Betrieb befindlichen Software
Untis bzw. WebUntis und ist für die betreffenden Schulen aktiviert. Bei den teilnehmenden Schulen wurde vor der
Teilnahme die Bereitschaft der beteiligten Lehrkräfteteams erklärt und die Schulpersonalräte waren beteiligt.
Dienststelle und Gesamtpersonalrat befürworten die Pilotierung, um Erkenntnisse zum Nutzen eines digitalen Klassenbuches
im Schulbetrieb und zum Betrieb der Software zu gewinnen.
Im Rahmen der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung für einen Einsatz des Digitalen Klassenbuchs in der Praxis im operativen
Schulbetrieb. Dabei werden unter anderem die Anwendungsfälle, Prozesse und Abläufe zum praktischen Einsatz
identifiziert und bewertet.

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Liste aller Dienstvereinbarungen

Personalräte können Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle schließen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nur Gegenstand von Dienstvereinbarungen sein, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich ermöglicht.

Dienstvereinbarungen des Gesamtpersonalrats gehen Dienstvereinbarungen der schulischen Personalräte vor.

Hier listen wir zunächst alle Dienstvereinbarungen auf, die der GPR oder Vorgängerpersonalräte abgeschlossen haben:

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