Der ehemalige Schulsenator Rabe verkündete noch
während der Pandemie, dass Eduport von IServ
abgelöst werden wird. Das soll jetzt in diesem
Sommer passieren. Dabei sind noch lange nicht alle Fragen abschließend geregelt. Ein paar Infos zum
Prozess und zu dem, was insbesondere Personalräte
und Schulleitungen jetzt bedenken sollten:
Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder
Verzögerungen gab, kam die Behördenleitung im
Frühjahr 2024 mit dem Plan zur Einführung einer
schulübergreifenden IServ–Lösung auf den Gesamtpersonalrat
zu: Eduport sollte abgelöst werden.
Gleichzeitig sollte ein „Schuldock“ eingeführt
werden. Hier können sich die Kolleg:innen einmal
anmelden und haben dann auch Zugriff auf weitere
Programme, z. B. auf das Lernmanagementsystem
(LMS) Moodle. Es würde also einen sogenannten
„Single Sign–on“ geben. Der „Rollout“ dieser neuen
Ecksäule der Digitalisierung in den Schulen sollte
schon zum Schuljahreswechsel im Sommer 2025
stattfinden. Angesichts dessen, wie lang Verhandlungen,
Pilotierungen und die damit verbundene
Evaluation dauern, war das eine sehr sportliche
Planung. Gleichzeitig war auch dem Gesamtpersonalrat
bewusst, dass viele Schulen auf den Wechsel
auf IServ warteten und dass, je länger es noch
dauern würde, immer mehr Schulen auf individuelle
Lösungen umsteigen würden.
Deshalb verhandelte man einen Kompromiss: Es
wurde eine „Prozessvereinbarung (PV) Schuldock“
ausgehandelt. Hier einigte man sich auf wenige
Module, die Eduport nach einer kurzen Pilotierung
und Evaluation im Sommer 2025 ersetzen sollten,
soweit die Ergebnisse der Evaluation dies zuließen.
Schulen, die IServ schon nutzten, sollten die
Möglichkeit bekommen, in das schulübergreifende
IServ zu wechseln oder weiterhin bei ihrem IServ zu
bleiben. Im Anschluss wird dann eine grundlegende
Evaluation stattfinden und eine Dienstvereinbarung
beschlossen werden (siehe PV „Schuldock“).
Die „alten Regeln“ der Dienstvereinbarung (DV)
Eduport gelten dabei bis zum Abschluss einer
„Dienstvereinbarung Schuldock/IServ“ erst einmal
weiter und werden auf IServ übertragen. Es gilt also
weiterhin die technische Verbindlichkeit: Wenn
z. B. E–Mail oder auch ein Messenger für die Arbeit
genutzt werden, hat das jetzt mit IServ stattzufinden.
Grundsätzlich müssen die Kolleg:innen aber
gar nicht mit diesen Programmen arbeiten, wenn es
nicht eine lokale Dienstvereinbarung dazu gibt! 1
Nach der Pilotierung sah sich der GPR Anfang Juni
mit der Situation konfrontiert, dass die BSFB inzwischen
eine Komplettlösung mit quasi allen Modulen
von IServ für die Schulen „im Angebot“ hatte. Die
PV sah zwar vor, dass nach Rückmeldungen aus den
Schulen, nach der Pilotierung IServ evtl. erweitert
wird. Diese Rückmeldungen lagen dem GPR aber
nicht vor, gleichzeitig ist der „Blumenstrauß“ der
Module bei IServ inzwischen sehr groß. Im Juni
angekommen gab es nur einen, auch durch eine
verspätete Pilotierung bedingten, sehr engen Zeitraum,
in dem nun entschieden werden musste, ob
IServ/Schuldock ausgerollt werden kann. Neben der
Klärung der Barrierefreiheit und datenschutzrechtlichen
Bedingungen galt es ja auch zu klären, ob neue
digitale Arbeitsprozesse tatsächlich eine Erleichterung
für die Kolleg:innen bedeuten oder vor
allem zusätzliche Arbeit bringen. Häufig entstehen
Arbeitserleichterungen nur, wenn z. B. der Datenschutz
nicht eingehalten wird und die Kolleg:innen
dann in Grauzonen arbeiten oder sich eventuell
sogar strafbar machen. Weiterhin sollen auch Doppelungen
vermieden werden, also die Einführung
mehrerer Anwendungen, die eigentlich dasselbe
machen.
Um trotzdem einen Rollout zu ermöglichen, der
eine Ablösung von Eduport möglich macht, einigten
sich die Dienststelle und die Personalräte darauf, die
Einführung der folgenden Module zu ermöglichen:
- E–Mail
- Messenger
- Kontakte
- Videokonferenzen
- Verteilerlisten
- Backup
- Druckerverwaltung
- Gerätesteuerung
- Geräteverwaltung
- Mobilgerätesteuerung
- Mobilgeräteverwaltung
- Softwareverteilung
- Wolke
- Störungsmeldung
- Webfilter
- Benutzerverwaltung
- Kalender.
Zusätzlich sind die folgenden Module unter gewissen
Vorbehalten nutzbar:
- Buchungen, sofern dafür nicht die Untis–Softwaresuite
schon eingesetzt wird. - Infobildschirm (bei Datenentnahme aus der
Untis–Softwaresuite, vgl. DV Untis).
Schulen, die weitere Module nutzen möchten,
benötigen dafür eine schuleigene DV. Dabei ist zu
bedenken, dass die BSFB gemeinsam mit dem GPR
noch über eine grundlegende Dienstvereinbarung
nach einer umfassenden Evaluation verhandeln
wird und dabei die oben beschriebenen Problemlagen
prüfen wird. Diese DV wird wahrscheinlich
grundsätzlich regeln, welche Module wie zu nutzen
sind. Der oben beschriebene Prozess und der damit
bedingte Zeitmangel haben bedauerlicherweise verhindert,
so eine DV schon im Vorfeld zu entwickeln.
Deshalb sollten Schulen ernsthaft prüfen, ob eine
Einführung weiterer Module zum jetzigen Zeitpunkt
wirklich sinnvoll ist. Darüber hinaus wurde
geklärt, dass Bestandsschulen, die eine Dienstvereinbarung
zu IServ haben, die darin beschlossenen
Module auch im schulübergreifenden IServ nutzen
können. Alternativ dazu können sie auch bei ihrer
IServ–Lösung bleiben, haben dann aber die damit
verbundenen Kosten selbst zu tragen.
Weiterhin wurde beschlossen, dass Schulleitungen
grundsätzlich keine Administrator:innen von
Schuldock/IServ sein sollen. Organisationsbedingte
Ausnahmen müssen mit den Schulpersonalräten
abgestimmt werden. Diese Vereinbarungen wurden
in einem Anschreiben an die Schulleitungen, das
in Kopie auch an die Personalräte geht, zusammengefasst.
Dieses Papier wird ein Anhang der
Prozessvereinbarung „Schuldock“ werden. Den
Schulen werden in den nächsten Monaten Fortbildungen
zu IServ/Schuldock angeboten. Dabei
sind die Schulpersonalräte bei der Auswahl der
Beschäftigten, die an der Fortbildung teilnehmen
dürfen und, bei deren Lage, zu beteiligen
(HmbPersVG § 88 (1) 18., 19., 26.).
Das gesamte Projekt Schuldock/IServ ist groß
und noch nicht abschließend geregelt. Es ist eine
Ecksäule der Digitalisierung in der Schule. Der Gesamtpersonalrat ist auf Rückmeldungen aus den
Schulen angewiesen, damit in den weiteren Verhandlungen
und Gesprächen das Projekt im Sinne
der Beschäftigten nachgesteuert werden kann.
Fußnoten
1 In der PV wurde das schulübergreifende IServ noch „Pädagogische Kommunikationsplattform (PKP)“ genannt; dieser Name hat
sich aber wohl inzwischen wieder erledigt und alle sprechen von IServ.