Elternabende

Häufig ist noch zu hören, dass es Aufgabe von Klassenleitungen
sei, Elternabende durchzuführen und
zwar im Rahmen der F–Zeit für Klassenleitungen.
Wer dem folgt, irrt!

Dieser Irrglauben rührt wohl aus der Kurzfassung
des Berichts der 2. Hamburger Lehrerarbeitszeitkommission
her, der für außerunterrichtliche
Tätigkeiten auch Elternabende ohne Klassenlehrer
vorschlug (vgl. S. 11, 5.3).

Dieser Vorschlag allerdings fand keinen Niederschlag
in der Lehrerarbeitszeitverordnung. Dort
heißt es eindeutig und abschließend „…allgemeine
Aufgaben, insbesondere a) die Teilnahme
an allgemeinen Konferenzen, Elternabenden
und sonstigen schulischen Veranstaltungen…“!
(LehrArbzVO § 2 (1) 3., Hervorhebung durch den
GPR).

Der GPR hat dies juristisch prüfen lassen: Elternabende
sind für alle Lehrkräfte innerhalb der 10
Stunden für außerunterrichtliche Tätigkeiten
abzurechnen und nicht über gesonderte F–Zeiten!
Elternabende sind also auch nicht im Klassenleitungsfaktor
inkludiert!