Es ist wieder so weit: Wahlzeit!

Im Frühjahr 2026 finden wieder die Wahlen für die
schulischen Personalräte und für den Gesamtpersonalrat
für das Personal an staatlichen Schulen statt.

HmbPersVG§ 19 (1) besagt, dass die Personalratswahlen
alle vier Jahre jeweils in der Zeit vom 1. März
bis zum 31. Mai stattfinden. In diesem Rahmen gilt
es zu beachten, dass grundsätzlich alle schulischen
Personalräte neu gewählt werden müssen. Hier gibt
es nur eine Ausnahme: Wenn der gewählte Personalrat
zu Beginn des Wahlzeitraums noch nicht ein
Jahr im Amt ist, muss nicht neu gewählt werden
(vgl. HmbPersVG § 19 (3)).

Was ist zu tun?

Die relevanten Vorschriften finden sich im
HmbPersVG § 21ff.

Spätestens acht Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit
bestellt der schulische Personalrat einen Wahlvorstand
und bestimmt für diesen Wahlvorstand eine
Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.

Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten.
Jede Gruppe (Arbeitnehmer:innen und
Beamt:innen) muss im Wahlvorstand vertreten
sein. Jedes Mitglied im Wahlvorstand benötigt eine
direkte Vertretung.

Sollte sechs Wochen vor Ablauf der Amtszeit noch
kein Wahlvorstand bestellt sein, beruft die Dienststelle
auf Antrag einer bzw. eines Wahlberechtigten
oder der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft
eine Personalversammlung ein und wählt hier
den Wahlvorstand sowie die direkte Vertretung.

Und was ist mit der Wahl des Gesamtpersonalrats?

Neben der Wahl des Schulpersonalrats führt der
schulische Wahlvorstand auch die Wahl des Gesamtpersonalrats
an der jeweiligen Dienststelle durch.
Hier geht es neben der Organisation des eigentlichen
Wahlgangs und der Weitergabe der Informationen
des Wahlvorstands für die Gesamtpersonalratswahl
auch darum, die Stimmen an der Dienststelle auszuzählen
und die Ergebnisse an den Wahlvorstand für
die Gesamtpersonalratswahl zu übermitteln.

Personalratswahlen sind ein nicht immer leicht zu
überblickendes Feld, das eine Reihe von Fallstricken
parat hält. Nutzt deswegen die Schulungsmöglichkeiten
der Hamburger Gewerkschaften und
gegebenenfalls der BSFB, damit ihr die Wahl ohne
Probleme durchführen könnt und das Wahlergebnis
im Anschluss auch gegen etwaige Anfechtungsversuche
Bestand hat.

Der Gesamtpersonalrat wünscht viel Erfolg bei der
Durchführung!