So titelt das Hamburger Abendblatt am 1. Juli
dieses Jahres. Was wie eine Unerhörtheit klingt,
ist aber seit Jahrzehnten rechtlich verfasst. In
den Bestimmungen für die Stunden- und Pausenordnungen
der allgemeinbildenden Schulen
(vgl. MBlSchul 1997 S. 43) heißt es unter 5.2:
„Für den Unterricht an heißen Tagen kann die
Schulkonferenz im Rahmen der Vorgaben besondere
Regelungen beschließen. Grundsätzlich gilt:
Bei hohen Raumtemperaturen, die ein konzentriertes
Arbeiten der Schüler[:innen] erheblich
einschränken, sind geeignete Orte aufzusuchen,
an denen unterrichtliche Aktivitäten durchgeführt
werden können, die den äußeren Bedingungen
angemessen sind. Wenn die Außentemperatur
27 °C im freien Schatten überschritten hat
und die Temperaturen in den Schulräumen für
Schülerinnen und Schüler nicht mehr zumutbar
erscheinen, kann der planmäßige Unterricht—
sei es für einzelne Jahrgänge oder Schulstufen
oder für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen
1 bis 9—vorzeitig beendet werden,
jedoch frühestens um 11.30 Uhr…“
Wollt auch ihr euren Schüler:innen erlauben, „blau
zu machen“? So funktioniert’s:
- Die Schulkonferenz beschließt die Möglichkeit,
ab 28 Grad im freien Schatten den Unterricht um
11.30 Uhr zu beenden. - Die Schule erstellt ein Notbetreuungskonzept.
- Temperaturmessung und Beratung: sind die
Klassenräume überhitzt? Funktioniert die natürliche
Abkühlung oder andere Schutzmaßnahmen
nicht? Kann der Unterricht nicht in kühlere
Räume oder andere Orte verlegt werden? Dann
gibt es Hitzefrei!