Anlässlich der von der Dienststelle geplanten Schließung der sog. Praxisausbildungsstätten (PAS) hat der Gesamtpersonalrat am 24.3.2026 die betroffenen Beschäftigten zu einer Teilpersonalversammlung eingeladen.
Diese Teilpersonalversammlung hat einstimmig folgende Resolution beschlossen:
Keine voreiligen Schließungen – Moratorium jetzt
Die Teilpersonalversammlung der PASen vom 24.3.2026 stellt folgende Forderungen:
- Einen sofortigen Schließungsstopp bis zum Abschluss einer unabhängigen Evaluation
- Die Einsetzung einer externen fachwissenschaftlichen Begutachtung unter Einbeziehung von Fachschulen, Praxisvertreter:innen und Schulaufsicht
- Die Prüfung alternativer Modelle zum Erhalt der PASen-Struktur (z. B. Modernisierung, Kooperationsmodelle, schrittweise Weiterentwicklung)
Die Praxisausbildungsstätten sind kein Relikt der Vergangenheit, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Fachschulen für Sozialpädagogik. Seit Jahrzehnten wird dort wichtige pädagogische Arbeit geleistet, welche auf vielfältige weise mit der sozialpädagogischen Ausbildung an den Fachschulen verknüpft ist. Bevor eine endgültige Schließung erfolgt, sollte eine ergebnisoffene Prüfung bezüglich der Notwendigkeit und möglicher Alternativen erfolgen.
Die bisherige behördeninterne Prüfung ist dafür nicht ausreichend. Die Kolleg:innen vor Ort in den FSPen und PASen als auch ihre Interessenvertretungen sollten an diesem Prozess angemessen beteiligt sein. Insbesondere sollte auch eine fachwissenschaftliche Expertise genutzt werden, bevor eine voreilige Schließung erfolgt.
Bis zum Abschluss dieser Evaluation sollten die Pläne und Maßnahmen zur Schließung ruhen. Zunächst sollten alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, um die gute Arbeit an den PASen weiterführen zu können.