Arbeitszeiterfassung an Schulen: Erforderlich und nützlich!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in den Mitgliedstaaten der EU schon 2019 verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits gilt. Zudem unterliegt das „Wie“ der Arbeitszeiterfassung (AZE) laut BAG der Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte.
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