So titelt das Hamburger Abendblatt am 1. Juli
dieses Jahres. Was wie eine Unerhörtheit klingt,
ist aber seit Jahrzehnten rechtlich verfasst. In
den Bestimmungen für die Stunden- und Pausenordnungen
der allgemeinbildenden Schulen
(vgl. MBlSchul 1997 S. 43) heißt es unter 5.2:
„Hitzefrei in Hamburg: Kinder dieser Grundschule dürfen blaumachen!“ weiterlesen