Schlagwort-Archiv: Lehrkräfteendgerät

Alter Wein im neuen Schlauch – jetzt für alle mit Apfel-Logo

Zum Jahreswechsel tauscht die BSFB die sogenannten Lehrkräfteendgeräte aus. Neu ist vor allem eines: Statt Microsoft Surface gibt es nun ausschließlich iPads. Fortschritt? Nun ja. Der GPR begrüßt frische Hardware (diese war ja auch notwendig geworden, weil die alte sich nicht mehr aktualisieren ließ) – stellt aber fest, dass sich am altbekannten Grundproblem exakt nichts geändert hat: viele Geräte, wenig Konzept, null Klärung.

Ein Blick zurück nach vorn
Schon in der Corona-Zeit wurden im Eilverfahren Tablets aus dem Digitalpakt 1 beschafft. Ohne Plan. Ohne Definition von Aufgaben. Ohne Klarheit darüber, wofür diese Geräte überhaupt taugen oder was man zusätzlich gebraucht hätte. Aktionismus ersetzt bis heute Strategie.

Der GPR reagierte damals pragmatisch und schloss 2021 mit der BSB eine Prozessvereinbarung: Nutzung nur freiwillig. Eine echte Dienstvereinbarung 2025? Fehlanzeige. Voraussetzung wäre eine Gefährdungsbeurteilung gewesen – die die Behörde bis heute schuldig bleibt. Kontinuität ad absurdum.

Was gilt also jetzt? Dasselbe wie damals
Auch beim aktuellen Gerätetausch bleibt alles beim Alten.

  • Die Tablets dürfen keinesfalls zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle verwendet werden. Überwachungsfunktionen sind tabu.
  • Ortung? Einmal bei der Erstanmeldung – und danach nur bei Diebstahl oder Verlust. Nicht aus Neugier.
  • Apps? Müssen vorher festgelegt werden. Datenschutzkonform, lizenziert und verantwortet durch die Schulleitung. Improvisation ist keine IT-Strategie.
  • Datenschutzkonform geht derzeit nur eins: ausschließlich dienstliche Nutzung. Private Apple-IDs? Private Apps? Nein. Auch keine „technisch saubere Trennung“, die im Schulalltag dann doch niemand sauber einhält.
  • Ob gelegentliches privates Surfen oder Mailen toleriert wird, darf irgendwann später verhandelt werden. Willkommen in der Warteschleife.

Zentrale Wartung bleibt Pflicht – schließlich sollen die Geräte nicht nur verteilt, sondern auch betreut werden.

Eine datenschutzrechtliche Gesamtprüfung wurde zwar vereinbart, liegt aber – Überraschung – noch in der Zukunft. Daten sollen in schulischen Clouds liegen. Sollte hierbei nicht auf die dienstlich bereitgestellten Dateiablagen von eduPort (jetzt IServ)/WiBeS (Wissensmanagement der Berufsbildenden Schulen in Hamburg) zurückgegriffen werden, welche durch übergeordnete Dienstvereinbarungen (DV) mitbestimmt sind, muss eine schulinterne DV die Nutzung der Clouds im Detail regeln. Datenschutz, Ausschluss von Kontrolle, praktikable Nutzung: alles bitte geregelt, bevor die Kollegien sich strafbar machen.

Alte Dienst- und Prozessvereinbarungen gelten weiterhin. Neue verbindliche Nutzungsvorgaben der Endgeräte gibt es nicht. Heißt: Schulen dürfen weiterhin nicht festlegen, was Kolleg:innen zwingend mit den Geräten zu erledigen haben, da eine geregelte Einführung dieser Geräte noch nicht stattgefunden hat. Wenn z. B. eine lokale DV zur regelhaften Nutzung von IServ gemacht wird, kann diese im Moment nicht festlegen, dass für diese Nutzung die Diensttabletts genutzt werden müssen.

Gerät da – Verpflichtung nein.

Hardware ohne Zubehör ist Symbolpolitik
Dienstliche Endgeräte sind ein überfälliger erster Schritt. Aber ein einzelnes Tablet ersetzt keinen Arbeitsplatz. Der GPR fordert weiterhin völlig zu Recht: Eingabestift, Maus, Tastatur, Monitoradapter, externer Speicher und Arbeitsplätze. Alles andere ist ergonomischer Blindflug.

Die ausstehende Gefährdungsbeurteilung wird zudem zeigen, was längst klar ist: Ohne vernünftige Arbeitsplätze nach Arbeitsstättenverordnung, Shared Desks und Dockingstations bleibt Digitalisierung ein Rücken- und Augenproblem. Dienstlaptops mit ausreichend großem Bildschirm für ernsthafte Arbeit wie Unterrichtsvorbereitung sollten selbstverständlich sein – sind es aber noch nicht.

Fazit
Neue Tablets, alte Versäumnisse. Solange Konzepte, Vereinbarungen und Gesundheitsvorsorge hinterherhinken, bleibt der iPad-Tausch genau das, was er ist: alter Wein im neuen Schlauch.

Die langen Diskussionen mit der Dienststelle zeigen aber langsam Wirkung. Auch in der BSFB wird inzwischen anders auf die Endgeräte geschaut. Im letzten Jahr gab es Workshops mit verschiedenen Kolleg:innen, um zu prüfen, welche Dienstgeräte wirklich notwendig sind. Dieser Prozess muss jetzt fortgesetzt werden. Die jetzt entstandenen Kosten durch die notwendige Erneuerung der alten Geräte dürfen keine Ausrede sein, den begonnenen Prozess der Klärung und Anschaffung der wirklich notwendigen digitalen Endgeräte zu verlangsamen.

Nur wenn Geräte und Software angeschafft sind, mit denen die Kolleg:innen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und datenschutzkonform arbeiten können, können auch verbindliche Regelungen zur Nutzung grundsätzlich eingeführt werden.

Der GPR bleibt dran.