In Zeiten der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen des Hamburger Arbeitgebers ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten besonders gefordert. Dabei ist es in der akuten Krise besonders wichtig, im Sinne des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 HmbPersVG) miteinander besonnen und fair umzugehen. Mitbestimmungs-, Informations- und Beteiligungsrechte der schulischen Personalräte sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Der Gesamtpersonalrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin voll wahr, um die Interessensvertretung der Kolle*ginnen vollumfänglich gewährleisten zu können. Der Sitzungsbetrieb wird, soweit möglich, aufrechterhalten.
Anhänge des Sonderinfos: