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Ganztagsschulen und Beschäftigte vor radikalen Verschlechterungen!

Die Hamburger Schulbehörde plant ab dem Schuljahr 2027/28 eine Neuregelung der Ganztagszuweisungen. Die Höhe der Gesamtzuweisung pro Schule bleibt zwar unverändert, jedoch verschiebt sich die personelle Ausstattung deutlich von Lehrer:innen hin zu kostengünstigeren Erzieher:innen. Künftig sollen 77 % der Ganztagszuweisungen über Erzieher:innenstellen und 23 % über Honorarmittel erfolgen. Dadurch ergibt sich ein pädagogischer Rückschritt in eine Zeit von vor über 20 Jahren. Das ganztägige Lernen und die Abwechslung unterschiedlicher Phasen wird wieder abgeschafft. Diese Umstellung betrifft zunächst die Vorschulklassen sowie die Jahrgänge 1 und 2, ein Jahr später folgen die Jahrgänge 3 und 4.

Parallel dazu werden gezielte Sparmaßnahmen angekündigt, die insbesondere die rund 75 gebundenen und teilgebundenen Ganztagsgrundschulen (GTS) betreffen. Während ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen mit externem Träger (GBS) und weiterführende Schulen von den Kürzungen verschont bleiben, müssen die GTS massive Einschnitte hinnehmen. Die Angleichung der GTS an die GBS erfolgt vor allem durch den Abbau von Lehrkraftzuweisungen und die Zuweisung von Erzieher:innenstellen.

Das Erfolgsmodell der Ganztagsgrundschulen wird abgeschafft, für das im kommenden Schuljahr Rekordanmeldungen zu verzeichnen sind. Hier jetzt den Rotstift anzusetzen ist kontraproduktiv!

Kritikpunkte und Befürchtungen

Verbände und Gewerkschaften warnen eindringlich vor gravierenden Folgen der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die über Jahre gewachsenen pädagogischen Konzepte und die bewährte Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams sind gefährdet. Die gebundenen und teilgebundenen Ganztagsgrundschulen (GTS) verlieren durch die Umstrukturierung einen erheblichen Teil ihrer Eigenverantwortung und schulischen Prägung. Kindgerechtes Lernen über den Tag gehört damit der Vergangenheit an. Die geplante Fokussierung der Erzieher:innenressourcen auf den Nachmittag schränkt deren Einsatz während der Unterrichtszeit deutlich ein – mit negativen Auswirkungen insbesondere auf die Inklusion und die enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften. Dies geht einher mit einer Verdichtung der Arbeit am Nachmittag.

GTS-Schulen ohne externen Kooperationspartner überlegen jetzt, auf externe Kooperationspartner zu setzen. Im Falle einer Umstellung werden die an der Schule angestellten Erzieher:innen an neue Schulen versetzt. Ist dies nicht möglich, drohen Arbeitsplatzverluste und unfreiwillige Arbeitszeitreduzierungen.

Was kann der Schulpersonalrat konkret tun, um Erzieher:innen zu unterstützen?

Als Schulpersonalrat hast du verschiedene Möglichkeiten, um deine Erzieherkolleg:innen in der aktuellen Situation zu unterstützen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Die Stärkung multiprofessioneller Teams sollte im Fokus stehen. Der Personalrat kann sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Strukturen einsetzen und deren Bedeutung gegenüber der Dienststelle betonen. Rückmeldungen aus dem Kollegium sollten gesammelt und konkrete Bedarfe sowie Probleme in die Gespräche mit der Schulleitung und der Behörde eingebracht werden.

Hier einige Handlungsoptionen, die sich aus den gesetzlichen Mitbestimmungsrechten ergeben:

  • Frühzeitige und umfassende Beteiligung des Personalrats bei allen geplanten Umstrukturierungen einfordern – insbesondere bei der Neuzuteilung von Ressourcen
  • Auf Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen und bei der Festlegung von Grundsätzen für die Arbeitszeitgestaltung bestehen, vor allem dann, wenn kurzfristige oder unregelmäßige Dienstzeiten eingeführt werden sollen
  • Aufstellung eines Sozialplans, um wirtschaftliche Nachteile für Erzieher:innen abzufedern – etwa bei Arbeitszeitreduzierungen, Versetzungen oder drohendem Arbeitsplatzverlust). Die Verhandlungen hierzu sollten aktiv begleitet werden.
  • Geplante Versetzungen, Abordnungen oder Zuweisungen für mehr als sechs Monate sorgfältig prüfen und das Mitbestimmungsrecht ausüben.
  • Beabsichtigte Kündigungen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen kritisch prüfen und begründen lassen. Bedenken fristgerecht und schriftlich gegenüber der Dienststelle äußern. Hier ist wichtig zu prüfen, ob ein Kriterienkatalog für Umsetzungen und Kündigungen vorhanden ist und ob dieser im Rahmen der Mitbestimmung abgestimmt wurde.

Transparenz und Information sind weitere wichtige Bausteine: Die Erzieher:innen sollten regelmäßig über den Stand der Entwicklungen, ihre Rechte und die Möglichkeiten des Personalrats informiert werden. Zudem ist es hilfreich, individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten, beispielsweise bei Unsicherheiten zu Arbeitszeit, Versetzung oder drohender Arbeitsverdichtung.

Nutzt Netzwerke! Der Austausch mit anderen Schulpersonalräten kann helfen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam stärker aufzutreten. Bei Bedarf sollte auch der Gesamtpersonalrat (GPR) oder die Gewerkschaft hinzugezogen werden, um Unterstützung beziehungsweise rechtliche Beratung zu erhalten.

Die geplanten Änderungen im Ganztag stoßen auf breite Kritik und werfen zahlreiche Fragen auf. Die Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit, die personelle Ausstattung und die Arbeitsbedingungen sind erheblich. Nutz deine Mitbestimmungsrechte konsequent, fordere Transparenz und Beteiligung ein und setz dich aktiv für faire und sozialverträgliche Lösungen ein.