Liebe Kolleg:innen ,
der Gesamtpersonalrat (GPR) hat Anfang Februar 2026 einen Initiativantrag zur Ausgestaltung der Erfassung der Arbeitszeit von allen Beschäftigten an Schulen bei der BSFB gestellt.
Die Erfassung der Arbeitszeit ist aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen erforderlich, um die Arbeitszeit von den erforderlichen Pausen- und gesetzlichen Ruhezeiten abgrenzen zu können. Es geht bei der Arbeitszeiterfassung also nicht, wie einige Beschäftigte befürchten, um eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle, sondern um eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3, Absatz 2).
Mit dem gestellten Initiativantrag schlägt der GPR auch die Ausgestaltung eines zeitnahen Prozesses zur Einführung der Arbeitszeiterfassung an Schulen vor. Die BSFB hat nun ca. zwei Monate Zeit, zustimmend oder ablehnend zu reagieren.
Selbstverständlich will der GPR eine Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten, jedoch hat der Hamburger Senat bisher die Position vertreten, die Arbeitszeit von Lehrkräften sei in weiten Teilen nicht exakt messbar. Und auch die Kultusministerkonferenz hat zwei Mal den Versuch unternommen, sich vom Arbeitsministerium eine Ausnahme von der allgemeinen Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften bescheinigen zu lassen. Das wurde jedes Mal abgelehnt mit der Begründung, dass auch die Arbeitszeit von Lehrkräften grundsätzlich erfassbar ist. Auch in der freien Wirtschaft ist Vertrauensarbeitszeit, also Tätigkeiten, die nicht in Präsenz am Arbeitsplatz stattfinden, verbreitet. Diese Arbeitszeit wird dort jedoch selbstverständlich erfasst. Auch die Vertrauensarbeitszeit von Lehrkräften stellt also keinen Hinderungsgrund für die Erfassbarkeit der Arbeitszeit dar.
Außerdem hat der unlängst veröffentlichte Ergebnisbericht der Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften der Georg-August-Universität Göttingen zur Arbeitszeit und -belastung von Lehrkräften an Hamburger Schulen (Arbeitszeit und Arbeitsbelastung Hamburger Lehrkräfte 2024 – Kooperationstelle Göttingen) verdeutlicht, dass die Höchstarbeitszeit (nach EU-Arbeitszeitrichtlinie, ArbZG und HmbBG) von 48 Stunden pro Woche für Vollzeitlehrkräfte an Stadtteilschulen und Gymnasien (s. Abbildung 28, S. 111) und für Lehrkräfte mit Schulleitungsaufgaben (s. S. 135 ff) vielfach nicht eingehalten wird. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfordert, dieser Gesundheitsgefährdung zu begegnen. Es bedarf eines geeigneten Instruments, solche Arbeitszeit-Verstöße auch sichtbar zu machen. Daher ist die Einführung einer Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen aus Sicht des GPR zwingend geboten.
Ziel des Initiativantrages ist es, die Ausgestaltung mitzubestimmen, so dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System eingeführt wird, mit dem die von einem jeden Beschäftigten an Hamburger Schulen geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
In seinem Antrag an der Ausgestaltung mitzubestimmen hat der GPR dafür gegenüber der BSFB folgende Grundsätze formuliert: Die Arbeitszeiterfassung muss
- rechtskonform sein (gemäß ArbZG, ArbSchG, BAG-Beschluss 2022, DSGVO, …),
- objektiv, vollständig und verlässlich dokumentieren,
- niedrigschwellig, nutzerfreundlich und digital umsetzbar sein,
- transparente Auswertung und Rückmeldung an die Beschäftigten ermöglichen,
- frei von individualisierter Verhaltens- und Leistungskontrolle sein,
- dem Gesundheitsschutz dienen,
- auf alle berufsbezogenen, schulischen Tätigkeiten der verschiedenen Beschäftigtengruppen anwendbar sein (u. a. Unterricht, Konferenzen, Vor- und Nachbereitung, außerunterrichtliche Arbeit, digitale Kommunikation, Elterngespräche, schulische Gremienarbeit, Lernortkooperationen, Projektarbeit, Verwaltungstätigkeit, Schulleitungstätigkeit, Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit).
Der GPR erwartet von der Behördenleitung (= Arbeitgeber!) eine geeignete technische und organisatorische Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Hamburger Schulen, die den oben genannten Grundsätzen entspricht und wird dieses Ziel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.