Liebe Kolleg*innen,
die Behörde für Schule und Berufsbildung hat mit ihrem Schreiben im August 2022 Regelungen des B-Briefes zum alternsgerechten Arbeiten vom 24.09.2012, in dem der damalige Amtsleiter Norbert Rosenboom anerkannt hatte, dass davon ausgegangen werden kann, „dass ab dem 55. Lebensjahr besondere Fürsorge geboten ist“, zurückgenommen. Sonderinformation Alternsgerechtes Arbeiten weiterlesen